Es sieht aus wie eine Notbeleuchtung: Am Residenzschloss in Rastatt tauchen wenige vereinzelte Lampen das Kopfsteinpflaster in ein schummriges Licht. Die Scheinwerfer, die normalerweise die Fassade anstrahlen, bleiben dunkel. Die Nacht verschluckt auch das Rathaus, die Stadtkirche und die Pagodenburg.
Seit diesem Donnerstag gilt eine neue Energiesparverordnung der Bundesregierung, die unter anderem verbietet, Monumente nachts anzustrahlen. In Rastatt blieben die Lichter schon am Mittwochabend aus. Es gab allerdings Ausnahmen.
Normalerweise lässt die Stadt neben Rathaus, St. Alexander und Pagodenburg noch die Bernharduskirche und die Wendelinuskapelle an der Plittersdorfer Landstraße anstrahlen. Die Staatlichen Schlösser und Gärten sind für die Beleuchtung des Residenzschlosses und des Schloss’ Favorite zuständig.
Auf die Illuminierung wird zukünftig verzichtet.Heike Dießelberg, Pressesprecherin
Die städtische Pressesprecherin Heike Dießelberg sagt: „Auf die Illuminierung wird zukünftig verzichtet.“ So blieben Kirche und Rathaus an beiden Seiten des Marktplatzes am Mittwoch bei Einbruch der Dämmerung zwar dunkel, dafür glimmte aber die Weihnachtsbeleuchtung, die dort ganzjährig in den Platanen hängt.
Die Straßenbeleuchtung will die Verwaltung nicht abschalten. Sie erfülle „eine städtische Pflichtaufgabe und dient vor allem der Verkehrssicherheit“.
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Durch die Umrüstung auf LED-Technik in den vergangenen Jahren spare die Stadt bereits rund 1,25 Millionen Kilowattstunden pro Jahr ein. Der Austausch weiterer Leuchtmittel sei in Planung, wodurch es weiteres Sparpotenzial von 300.000 Kilowattstunden gebe.
Die Staatlichen Schlösser und Gärten verzichten Geschäftsführer Michael Hörmann zufolge auf einen Großteil der Beleuchtung. Ganz dunkel bleibt es an den beiden Schlössern in Rastatt aber nicht. In Betrieb seien noch die Lampen, die für die Verkehrssicherheit benötigt würden.
Prominentestes Beispiel sind die beiden Leuchtmasten im Rastatter Schlossgarten, die dort auch Vandalismus verhindern sollen. Auch der Weg zum Briefkasten des Amtsgerichts bleibt hell. „Bei Schloss Favorite haben wir Radwege“, nennt Hörmann weitere Beispiele.
Unterm Strich hält sich laut Hörmann die Einsparung „in Grenzen“. Die Beleuchtung sei aber einer der wenigen Hebel, an dem die Staatlichen Schlösser und Gärten ansetzen könnten. Bei der Heizung gehe wenig, da die meisten Räume in den Monumenten ohnehin kalt blieben.