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PFC im Landkreis

Stadtwerke-Chef nimmt Land in die Pflicht

Beim Thema PFC fordert Stadtwerke-Chef Olaf Kaspryk, dass sich das Land an den Kosten zur Trinkwasserreinigung beteiligt - sofern es nicht möglich ist, das Grundwasser zu sanieren. Sollte es keinen Kompromiss geben, kündigte er rechtliche Schritte an.

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Noch nicht betroffen von der PFC-Fahne ist das Ottersdorfer Wasserwerk. Das Trinkwasser in Rastatt sei unbedenklich und von hoher Qualität, sagt Stadtwerke-Chef Olaf Kaspryk. Foto: N/A

Stadtwerke-Chef Olaf Kaspryk will das Land Baden-Württemberg bei der Sanierung des mit perfluorierten Chemikalien (PFC) belasteten Grundwassers mit Nachdruck in die finanzielle Pflicht nehmen. Er sieht aufgrund der seit dem Jahr 2017 geltenden Rechtslage eine gute Möglichkeit, die Rechte der Stadtwerke gar gerichtlich durchsetzen zu können, erklärt er im Gespräch mit den Badischen Neuesten Nachrichten. Und dies sind letztlich die Rechte der Bürger, die derzeit als Wasserkunden mit steigenden Preisen für die Reinigung von belastetem Grundwasser bezahlen müssen, obwohl sie diese gar nicht verursacht haben.

Analyse bestärkt Wasserversorger

Kaspryk spielt es außerdem in die Karten, dass der Umweltrechtler Wolfgang Köck von der Universität Leipzig eine juristische Analyse in der Zeitung für Verwaltungsrecht veröffentlicht hat, die die Position der Wasserversorger stützt. Köck hatte zuletzt auch bei einem PFC-Symposium in Rastatt gesprochen.

Ziele in Sechs-Jahres-Plan festgehalten

Worum geht es? Für die Grundwasserressourcen gibt es Sechs-Jahres-Pläne, in denen verbindliche Ziele für die Beibehaltung oder gar Verbesserung der Wasserqualität festgeschrieben sind. Voraussichtlich bis zum Jahr 2021 werde ein neuer Plan aufgelegt, in dem die PFC-Belastung eine Rolle spielen wird, berichtet Kaspryk. Das Land wäre damit gezwungen, das belastete Wasser zu sanieren.

Kaspryk will PFC-Kostenübernahme

„Das Land vertritt bislang die Position, eine Sanierung sei nicht möglich“, so Olaf Kaspryk. Dies stelle wiederum eine Pflichtverletzung dar, über die er als Wasserversorger gerne mit dem Land reden würde. „Bisher habe ich keinen Gesprächstermin erhalten“, berichtet der Stadtwerke-Chef. Er beharrt allerdings darauf, einen Kompromiss zu finden. Im Klartext: Wenn das Land das Grundwasser nicht sanieren kann, dann muss es sich eben an den Kosten für die Reinigung des Trinkwassers beteiligen.

Rechtliche Schritte als Option

Sollte es zu diesem Kompromiss nicht kommen, „dann werden wir das gerichtlich bis in die höchsten Instanzen durchfechten“, kündigt Kaspryk an – sofern ihn die politischen Gremien dazu ermächtigen. Bislang zumindest hatte der Rastatter Gemeinderat in Sachen PFC-Sanierung stets klare Kante gezeigt gegenüber dem Land.

Trinkwasser ist weiterhin unbedenklich.
Olaf Kaspryk, Geschäftsführer Stadtwerke Rastatt

Unterdessen betont Olaf Kaspryk, dass das Trinkwasser in Rastatt weiterhin „unbedenklich und von hoher Qualität“ sei. Das Rauentaler Wasserwerk liefere mit seinen neuen Aktivkohlefiltern unbelastetes Trinkwasser, das Ottersdorfer Wasserwerk sei von der aus Sandweier herbeiströmenden PFC-Fahne noch nicht betroffen. „Das PFC kommt nicht so schnell, wie gedacht. Außerdem werden die Brunnen nicht vom Kern, sondern nur vom Randbereich der Fahne betroffen sein“, führt Kaspryk weiter aus. An einem der drei Brunnen gebe es Anzeichen, dass die Fahne komme. Man werde auch dieses Wasserwerk mit Filteranlagen ausstatten, bis Ende des Jahres stehe das Konzept.

Kommentar: Klare Kante

Das gesunde Rechtsempfinden legt das schon nahe: Man kann die Bürger nicht dazu verpflichten, für die Beseitigung einer Umweltsünde zu bezahlen. Im übertragenen Sinne geschieht das freilich häufig über den Umweg der Steuern – aber dann sind anteilig alle belastet. Im Falle der PFC-Verunreinigung des Grundwassers ist das anders: Hier zahlen nur die Rastatter Wasserkunden für die Filteranlagen, die erforderlich wurden, weil irgendwo Äcker mit PFC belastet wurden. Rund sieben Millionen Euro haben die Stadtwerke bislang investiert, die sie auf ihre Kunden umlegen müssen.

Müssen sie das wirklich? Stadtwerke-Chef Olaf Kaspryk ist der Meinung: Nein. Er sieht seit Jahren bereits das Land in der Pflicht – und jetzt glaubt er, einen juristischen Hebel gefunden zu haben. Wenn das Land das Grundwasser nicht sanieren kann – wozu es verpflichtet wäre –, dann muss es eben das Trinkwasser sanieren. Ob man dann einem möglichen Verursacher die Rechnung dafür schickt, ist Sache des Landes – und nicht der Stadtwerke Rastatt, die ja nun wirklich nichts für den Umweltskandal können.

Der Gemeinderat muss dem Stadtwerke-Chef weiter den Rücken stärken und im Zweifelsfall auch juristisch klare Kante zeigen. Es ist traurig genug, dass ein grünes Umweltministerium bei einem derartigen ökologischen Skandal so wenig Verständnis für die Bürger zeigt. Notfalls muss man es dazu eben gerichtlich zwingen.

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