Am Freitag sollte am Landgericht Baden-Baden die mündliche Verhandlung einer Schadensersatzklage im PFC-Skandal beginnen. Die Stadtwerke Rastatt hatten gegen den Komposthändler Franz Vogel aus Bühl geklagt, der als mutmaßlicher Verursacher großflächiger Umweltverschmutzungen mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) in Mittelbaden gilt.
Wie das Landgericht nun mitteilte, wurde der Termin am Freitag jedoch aufgehoben. Der Beginn des öffentlichen Zivilprozesses verschiebt sich damit auf unbestimmte Zeit.
Corona-Pandemie und hohes Interesse sind Gründe für Aufhebung der Verhandlung
Das außerordentlich hohe Publikumsinteresse lasse befürchten, dass die aufgrund der Corona-Pandemie erforderlichen Hygienemaßnahmen in der Verhandlung nicht eingehalten werden können, so das Gericht in einer Mitteilung.
Da der Rechtsstreit ohnehin nicht in diesem ersten Termin abgeschlossen werden könne, werde die zuständige 1. Zivilkammer des Landgerichts den Parteien nun schriftliche Hinweise erteilen. Erst nach Beweisaufnahme durch die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens soll es dann einen Verhandlungstermin zur öffentlichen Hauptverhandlung geben.
Mutmaßlicher Verursacher des PFC-Skandals wegen Schadensersatz beklagt
Der Prozess wird in der Region mit Spannung erwartet, weil es die erste Zivilklage im PFC-Skandal ist, die öffentlich vor Gericht verhandelt werden sollte. Es geht vor allem um die Frage, ob der Komposthändler, dem nie ein Verschulden nachgewiesen werden konnte, nach dem Wasserrecht als Verursacher für die Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.
Den Stadtwerken Rastatt sind durch die PFC-Verunreinigungen im Grundwasser nach eigenen Angaben bislang Kosten in Höhe von 6,5 Millionen Euro entstanden. Außer den Stadtwerken Rastatt klagt derzeit auch die Gemeinde Hügelsheim vor dem Landgericht Baden-Baden gegen den Komposthändler.