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Repräsentative Befragung läuft ab Juli

Statistiker nimmt neuen Rastatter Mietspiegel in Angriff

Der Stuttgarter Statistiker Ulrich Stein wird im Auftrag der Stadt Rastatt nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen den qualifizierten Mietspiegel für die Stadt erstellen. Eine Neuerstellung ist alle vier Jahre fällig.

Rastatter Innenstadt
Dächermeer in der Rastatter Innenstadt mit Blick aufs Schloss Foto: Kraft

Ulrich Stein bekommt in diesen Tagen wieder einiges zu tun. Der freie Stuttgarter Statistiker wird erneut im Auftrag der Stadt nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen den qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Rastatt erstellen.

Mit der alle vier Jahre fälligen Neuerstellung dieser „verlässlichen Orientierungshilfe und Informationsgrundlage für die Bürger und die Stadtverwaltung“, die alle zwei Jahre der Marktentwicklung anzupassen ist, wurde Stein im März beauftragt.

Das geht aus einer Tischvorlage hervor, die jüngst im Rastatter Gemeinderat verteilt wurde. Stein hatte bereits den ersten, von den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannten Mietspiegel für die Stadt erstellt. Dieser war von März 2017 bis Dezember 2018 gültig.

Der Statistiker kümmerte sich später auch um die Fortschreibung, die der Gemeinderat Mitte Dezember 2018 für die Jahre 2019/2020 beschlossen hatte. Für die Neuerstellung des Mietspiegels 2021/2022 wird Stein wieder eine repräsentative Befragung von Vermietern vornehmen, die im Juli über die Bühne gehen wird. Bisher üblich war die Fragebogen-Umfrage.

Daten werden weitgehend online ermittelt

Diesmal werden die Daten „weitestgehend online“ ermittelt. Den Adressaten werden dabei postalisch die Zugangsdaten übermittelt. Gleichzeitig wird ihnen aber auch die Möglichkeit eingeräumt, die Befragungsunterlagen in Papierform anzufordern. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, wurde in den Prozess erneut und frühzeitig die „Arbeitsgruppe Mietspiegel“ eingebunden, „um auch hier wieder an die gute Zusammenarbeit anzuknüpfen“.

Darin vertreten sind der Mieterverein Baden-Baden und Umgebung, der Haus- und Grundbesitzerverein Rastatt und Umgebung, die Baugenossenschaft Gartenstadt Rastatt, die Baugenossenschaft Familienheim Rastatt und die EVB Hausverwaltungen GmbH.

Der Mietspiegel bietet nach Auskunft der Stadtverwaltung eine Übersicht über die Mieten, die in Rastatt für frei finanzierte Wohnungen bezahlt werden. Aus den dort aufgelisteten Basismieten lassen sich unter Berücksichtigung von Faktoren wie Wohnungsgröße, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage die ortsübliche Vergleichsmiete, also die durchschnittliche Nettokaltmiete, errechnen.

Beitrag zu Transparenz und Rechtsfrieden

Der Mietspiegel leistet, wie die Verwaltung und auch die „Arbeitsgruppe Mietspiegel“ schon bei früheren Gelegenheiten betonten, einen Beitrag zu Transparenz und Rechtsfrieden auf dem Mietwohnungsmarkt.

Anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete könnten die Mieter geplante Mietanpassungen für ihre bestehenden Mietverträge und die Vermieter die Rechtmäßigkeit ihrer Mietpreise prüfen. Insofern helfe der Mietspiegel als aussagekräftige und verlässliche Informationsgrundlage dabei, langwierige und vor allem teure Rechtsstreitigkeiten der Mietvertragsparteien zu vermeiden.

Zur Anpassung des Mietspiegels kann entweder eine Stichprobe oder die Entwicklung des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden.

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