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Mannheimer Modell ist keine Option

Steuerfreiheit für Tierheimhunde wird es in Rastatt nicht geben

Keine Hundesteuer für Hunde, die aus dem Tierheim vermittelt werden. Mit dieser Strategie wollen die Städte Mannheim und Weinheim ihre Tierheime entlasten. Auch in Rastatt ist das Hundehaus ständig voll, doch hier soll das Modell keine Anwendung finden. Wieso?

Quirlige Rasselbande: Die Vorsitzende des Tierschutzvereins, Sibylle Fritz, in Vor-Corona-Zeiten mit jungen Hunden. Sie erfüllen alle Kriterien, um schnell eine neue Familie zu finden.
Quirlige Rasselbande: Die Vorsitzende des Tierschutzvereins, Sibylle Fritz, in Vor-Corona-Zeiten mit jungen Hunden. Sie erfüllen alle Kriterien, um schnell eine neue Familie zu finden. Foto: Martina Holbein

Die Hundesteuer ist ein hochsensibles und viel diskutiertes Thema – vor allem, wenn Hunde- und Katzenbesitzer aufeinandertreffen. Während nämlich jene, die den wölfischen Nachfahr bei sich zu Hause aufnehmen, zur Kasse gebeten werden, gilt das bei den anderen nicht.

Die Städte Mannheim und Weinheim gehen nun einen neuen Weg in Sachen Hundesteuer: Wer einen Hund aus dem Tierheim übernimmt, der zahlt das Hundeleben lang keine Steuern.

Während Weinheim sogenannte Listenhunde, zu denen vor allem die Kampfhunderassen zählen, explizit von der Steuerfreiheit ausnimmt, ist das in Mannheim anders: Hier wird seit Jahresanfang für keinen Tierheimhund mehr eine Steuer erhoben, unabhängig von der Rasse. Ein Modell, das auch für Rastatt interessant sein könnte?

Diese Tiere sind oftmals traumatisiert und bedürfen einer qualifizierten Pflege.
Heike Dießelberg, Pressesprecherin der Stadt

Wohl eher nicht. In der Haushaltsrede von Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch bringt die Verwaltung ganz im Gegenteil eine Erhöhung der Hundesteuer ins Spiel, um den drastisch sinkenden Einnahmen der Stadt entgegenzuwirken. Pütsch weist darauf hin, dass die letzte Erhöhung dieser Steuer zehn Jahre her ist.

Seitdem kostet ein Hund 84 Euro im Jahr, jeder weitere Hund schlägt mit 168 Euro zu Buche und die Listenhunde kosten 504, jeder weitere 1.008 Euro.

„Eine Senkung oder Steuererleichterung ist nicht geplant“, erklärt auch Stadtsprecherin Heike Dießelberg auf Nachfrage dieser Zeitung. Neben dem finanziellen Aspekt ist Ziel der Hundesteuer tatsächlich auch, die Hundehaltung zu steuern und einer „Rudelhaltung“ entgegenzuwirken.

Genau diesen steuernden Effekt sähe die Verwaltung durch einen Erlass der Steuer für Tierheimhunde in Gefahr: „Diese Tiere sind oftmals traumatisiert und bedürfen einer qualifizierten Pflege. Wenn solche Hunde keine Steuer mehr kosten, ist dies womöglich nicht optimal gewährleistet.“

Maue Finanzsituation und Tierschutz sprechen gegen eine Hundesteuerfreiheit

Ein Einwand, den auch Sibylle Fritz vom Rastatter Tierschutzverein teilt, der das Tierheim führt. „Wenn sich jemand die Hundesteuer schon nicht leisten kann, dann ist zu hinterfragen, ob er sich das Tier überhaupt leisten kann“, gibt sie zu bedenken. Fritz fürchtet daher mehr Schaden als Nutzen durch eine solche Steuerbefreiung.

Allerdings könnte sie sich vorstellen, dass gerade Listenhunde aus dem Tierheim mit „normalen“ Hunden steuerlich gleichgestellt werden. „Wenn diese Hunde im Tierheim landen, dann bleiben die halt.“ Würde jemand, der für die Haltung einer solchen Hunderasse qualifiziert ist, nur den einfachen Steuersatz zahlen, dann wären durch die Differenz locker die üblichen Tierarztkosten im Jahr gedeckt, so Fritz. „Das käme dann auch dem Tierschutz zugute.“

Das wäre ein völlig falsches Signal.
Sibylle Fritz, Vorsitzende des Tierschutzvereins

Diese Erfahrung hat auch die Stadt Mannheim gemacht. Hier gilt die Steuerbefreiung rückwirkend seit Jahresanfang. Zuvor war versucht worden, das ständig überbelegte Tierheim durch den Hundesteuererlass für ein oder zwei Jahre zu entlasten.

Dieser Versuch war jedoch gescheitert. Mit der Neuregelung sind nach Angaben der städtischen Pressestelle sechs Hunde vermittelt worden. Daher das eindeutige Fazit: „Derzeit plant die Verwaltung keine Änderung dieser Befreiungsregelungen.“

Sibylle Fritz bleibt dennoch skeptisch. „Wir würden das gar nicht begrüßen. Das wäre ein völlig falsches Signal.“ Allerdings gibt auch sie zu bedenken, dass das Hundehaus im Rastatter Tierheim in den vergangenen Jahren noch nie nicht voll belegt gewesen sei. Ganz im Gegenteil, phasenweise gibt es sogar Wartelisten für Abgabehunde.

Dabei gilt die Regel: „Kleine und nicht sehr alte Tiere – und wenn die dann noch nett sind – gehen schnell weg, ab der Größe von Schäferhunden oder auch ältere Tiere, da geht es in den Bereich von Jahren, die die im Tierheim sind.“

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