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PFC-Skandal im Landkreis

Umweltministerium widerspricht

Die Ankündigung von Stadtwerke-Chef Olaf Kaspryk, das Land für die Kosten der Reinigung des Trinkwassers von PFC notfalls auch gerichtlich in die Pflicht zu nehmen, stößt beim zuständigen Umweltministerium auf Unverständnis. Das geht nun aus einem Schreiben hervor.

Gewässer als Gesamtheit hat die europäische Wasserrahmenrichtlinie im Blick. Das könnte auch Auswirkungen auf Mittelbaden und seine PFC-Belastung haben, meint zumindest der Leipziger Professor Wolfgang Köck.
Gewässer als Gesamtheit hat die europäische Wasserrahmenrichtlinie im Blick. Das könnte auch Auswirkungen auf Mittelbaden und seine PFC-Belastung haben, meint zumindest der Leipziger Professor Wolfgang Köck. Foto: Klatt

Die Ankündigung von Stadtwerke-Chef Olaf Kaspryk, das Land für die Kosten der Reinigung des Trinkwassers von PFC notfalls auch gerichtlich in die Pflicht zu nehmen, stößt beim zuständigen Umweltministerium auf Unverständnis.

„Ich erkenne an, dass die Stadtwerke der eigenen gesetzlichen Verantwortung der Gemeinde für die Wasserversorgung in besonderer Weise nachkommen, bin jedoch enttäuscht, wenn das personelle wie finanzielle Engagement des Landes beim Management des Schadenfalls nicht gesehen wird.“ So heißt es in einem Brief von Ministerialdirektor Helmfried Meinel, der den Badischen Neuesten Nachrichten vorliegt.

Gerichtlicher Weg als Option

Kaspryk hatte bereits in einem sehr frühen Stadium des PFC-Skandals gefordert, dass die Stadtwerke als Wasserversorger und damit am Ende die Kunden nicht auf den Kosten für die Reinigung des belasteten Wassers sitzen bleiben dürfen. Auch damals schloss er den gerichtlichen Weg bei der Durchsetzung dieses Ziels nicht aus. Bisher haben die Stadtwerke allerdings noch keine entsprechenden Schritte unternommen. Als Unternehmen der Stadt müssten sich die Stadtwerke dafür sowieso erst das Okay der politischen Gremien holen.

Kaspryk zu PFC

Kaspryk stützt sich bei seiner Forderung unter anderem auf Aussagen des Leipziger Professors Wolfgang Köck. Dieser sieht nicht das Bundesbodenschutzgesetz als maßgebend an, sondern die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Sie sieht Gewässer als Gesamtheit an, deren chemischer Zustand sich nicht verschlechtern darf – insbesondere nicht durch menschliches Zutun.

Reines Wasser als höchstes Gut

Auch der ehemalige Rastatter Bürgermeister Wolfgang Hartweck hat immer über die Reinhaltung des Grund- und damit auch des Trinkwassers als höchstes Gut argumentiert und eine Brunnengalerie zur Sanierung des Grundwassers gefordert.

Umweltministerium sieht das anders

Argumentationen, denen das Umweltministerium nicht folgt. Weder Wasserrahmenrichtlinie noch Grundwasserverordnung seien rechtlich einschlägig und könnten für Ansprüche auf Kostenersatz oder einen Vergleich herangezogen werden, heißt es in dem Schreiben. Deshalb sehe man auch keinen Anlass für ein weiteres Gespräch, um das Kaspryk gebeten hatte.

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