Der Beschuldigte, der in einem Kindergarten in Rastatt beschäftigt war, war Mitte 2020 auf Grund der Anzeige von Eltern in den Verdacht geraten, sich des - teilweise schweren - sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar gemacht zu haben, indem er sexuelle Übergriffe an den ihm anvertrauten Kinder begangen habe.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden zahlreiche Zeugen befragt und 30 Kinder im Beisein erfahrener Sachverständiger der Gutachtenstelle der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Tübingen vernommen. Wie die Staatsanwaltschaft Baden-Baden nun in einer Pressemitteilung berichtet, habe sich bei einigen Kindern schnell gezeigt, dass keine sexuellen Handlungen geschildert wurden.
Ein Kind habe angegeben, bei einer Befragung der Polizei gelogen zu haben. Wieder andere Kinder hätten ein Phantasiegeschehen geschildert und zum Beispiel von einer Überschwemmung des Kindergartens berichtetet, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden hat. Ein solches Verhalten sei bei Kindern nicht untypisch.
Aussagen der Kinder stellen Ermittler vor Probleme
Bei allen Kindern hätten zudem suggestive Aussagebedingungen vorgelegen, da, nachdem die Eltern des ersten Kindes Anzeige erstattet hatten, zahlreiche darauf aufbauende Gespräche zwischen den Eltern mit ihren Kindergartenkindern stattgefunden hatten. Für die Ermittlungsbehörden und Sachverständigen war deswegen nicht mehr nachvollziehbar, welche Äußerungen der Kinder auf ein tatsächliches Erlebnis zurückzuführen waren.
Auch über die Befragungen und Vernehmungen hinaus hätten die sehr intensiven Ermittlungen und die Auswertung von digitalen Speichermedien des Beschuldigten keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten des Mannes ergeben, so die Staatsanwaltschaft.