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Corona-Krise

Weitere Lockerungen im Landkreis Rastatt

Spontan ein Käffchen auf dem Marktplatz trinken, auch ohne Schnelltest oder Impfung – das geht ab Samstag auch wieder im Landkreis Rastatt.

Vor dem Eiscafé Tutti Frutti in der Fußgängerzone in Rastatt sitzen nach Corona-Erleichterungen wieder erste Gäste.
Wie das Landratsamt Rastatt am Freitag mitgeteilt hat, entfällt ab dem 12. Juni die Testpflicht bei Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien. Dazu zählen neben der Außengastronomie auch Freibäder oder Open-Air-Veranstaltungen.  Foto: Ralf Joachim Kraft

Zwei Tage nach dem Stadtkreis Baden-Baden erreicht jetzt auch der Landkreis Rastatt die nächste Lockerungsstufe, nachdem die Inzidenz nun fünf Tage in Folge unter 35 lag.

Wie das Landratsamt Rastatt am Freitag mitgeteilt hat, entfällt ab dem 12. Juni die Testpflicht bei Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien. Dazu zählen neben der Außengastronomie auch Freibäder oder Open-Air-Veranstaltungen.

Auch Feiern in gastronomischen Einrichtungen sind wieder mit bis zu 50 Personen innen und außen möglich – allerdings braucht es hier nach wie vor die Vorlage eines negativen Testzertifikats oder ein Impf- oder Genesenennachweis. Weiterhin verboten sind Tanzveranstaltungen. Messen, Ausstellungen und Kongresse können mit einer Person pro sieben Quadratmeter stattfinden.

Wettkämpfe vor 750 Zuschauern in der Corona-Krise

Auch für Kultureinrichtungen und Vereine kommen neue Freiheiten hinzu. So sind ab dem 12. Juni wieder Wettkämpfe mit bis zu 750 Zuschauern auf allen Leistungsebenen möglich, also im Amateur-, Profi- und Spitzensport, solange sie draußen stattfinden.

Die gleiche Personenzahl darf Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen und Betriebsversammlungen im Außenbereich besuchen. Auch Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebes oder der sozialen Fürsorge dienen, sind wieder gestattet.

Sportunterricht an allen Schulen im Landkreis Rastatt

Neue Regeln gelten auch für die Kinder- und Jugendarbeit: Wie das Landratsamt erklärt, dürfen ab Sonntag, 13. Juni, wieder Angebote für Kinder und Jugendliche sowie der Jugendsozialarbeit mit bis zu 36 Beteiligten in geschlossenen Räumen stattfinden.

Sind alle Personen getestet, geimpft oder genesen, können bis zu 60 in Innenräumen zusammenkommen. Auch für entsprechende Angebote draußen gilt die Obergrenze von 60 Personen oder 120 Getesteten, Geimpften oder Genesenen. An allen Schulen darf jetzt auch wieder Sportunterricht stattfinden.

Die genannten Lockerungen gelten nicht mehr, sofern die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Rastatt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 35 wieder überschreiten sollte, so das Landratsamt abschließend.

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