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Regierungspräsidium widerspricht Kritiker

Werbung der Stadt Rastatt für Klinikum am Münchfeldsee war zulässig

Die Stadt Rastatt hat mit einer Anzeige für den Bau eines Zentralklinikums am Münchfeldsee geworben. Der ehemalige Oberbürgermeister Klaus-Eckhard Walker hielt die Werbung für Propaganda.

Eine Zeitungsanzeige
Streitfall: Mit dieser Anzeige warb die Stadt auch in den BNN für den Klinik-Standort am Münchfeldsee. Das war zulässig, sagt das Regierungspräsidium. Foto: Holger Siebnich

„Rastatt steht zum Standort Münchfeldsee!“: Unter dieser Überschrift warb die Stadtverwaltung im Oktober mit Anzeigen in mehreren Medien für den Bau eines Zentralklinikums auf dem Gelände.

Der ehemalige Oberbürgermeister Klaus-Eckhard Walker vermutete einen Fall unzulässiger Propaganda und schaltete das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe ein. Jetzt hat die Behörde eine Entscheidung getroffen.

Das RP sieht keinen Anlass für Kritik am Vorgehen der Stadt. Die Anzeige sei „weder unrichtig noch unsachlich noch aus sonstigen Gründen rechtswidrig“, heißt es in der Begründung. Diese fällt im Vergleich zur Eingabe Walkers kurz aus. Der Ex-OB hatte sich mit einem 27-seitigen Schreiben ans RP gewandt. Für die Rückweisung reichen der Behörde drei Seiten.

Anzeige listet sieben Argumente für Klinikum am Münchfeldsee auf

Die Anzeige, die auch in den Badischen Neuesten Nachrichten und im Badischen Tagblatt erschienen war, beinhaltete eine Auflistung von sieben Argumenten für den Münchfeldsee. Darunter, dass es sich um den „mit Abstand besten Standort“ handle. Oder dass ein Klinikum in Rastatt nur an diesem Standort eine Chance habe.

Walker kritisierte unter anderem, dass der Inhalt nur die Meinung der Autoren statt Tatsachen wiedergebe. Seine Mutmaßung: Mit der Anzeige sollten Bürger davon abgehalten werden, sich an der damals laufenden Unterschriftensammlung für einen Bürgerentscheid gegen den Standort zu beteiligen.

Ein See
Der Münchfeldsee. Foto: Holger Siebnich

Das RP bezeichnet das als „schlicht nicht nachvollziehbar“. Im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden unterlägen Gemeindeorgane außerdem keiner Neutralitätspflicht. Sowohl der Oberbürgermeister als auch Mitglieder des Gemeinderats dürften sich wertend äußern.

Sie seien allerdings zur Wahrheit und Sachlichkeit verpflichtet. Verleumdungen oder falsche Tatsachenbehauptungen seien unzulässig. Das sei bei der Anzeige aber nicht der Fall. Diese enthalte zwar „zugespitzte Wertungen“ und einen „effektheischenden Stil“. Sie bleibe aber im sachlichen Rahmen und verbreite keine Unwahrheiten.

Wir hatten eigentlich nichts anderes erwartet.
Arne Pfirrmann, Bürgermeister

Bürgermeister Arne Pfirrmann (FW) zeigt sich in einer Stellungnahme der Stadtverwaltung von der Entscheidung nicht überrascht: „Wir hatten eigentlich nichts anderes erwartet, denn wir prüfen unsere Aktivitäten und Äußerungen sehr genau und halten uns an Wahrheit und Sachlichkeit.“

Er hoffe, dass die Stellungnahme bei Kritikern der Standortempfehlung zum Nachdenken und Umdenken führe: „Wünschen würde ich mir, dass die Menschen in Rastatt stärker erkennen, worum es bei diesem wichtigen Zukunftsprojekt wirklich geht. Nämlich um die bestmögliche Klinikversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in Rastatt und ganz Mittelbaden.“

Walker hält Argumente des Regierungspräsidiums für „abenteuerlich“

Walker hält die Argumentation des RP dagegen für „abenteuerlich“. Die Behörde beantworte die Fragen nicht, die er aufgeworfen habe. Der entscheidende Punkt sei nicht, ob sich die Stadt im Vorfeld eines Bürgerentscheids positionieren, sondern ob sie Einfluss auf die Sammlung von Unterschriften nehmen dürfe. „Thema verfehlt“, meint Walker.

Im Grunde sei die Angelegenheit aber auch nicht mehr wichtig. Entscheidend hätte sie aus seiner Sicht werden können, falls die Anzahl der Unterschriften für einen Bürgerentscheid das notwendige Quorum knapp verfehlt hätte. Am 8. Dezember hatte die Bürgerinitiative „Für den südlichen Stadteingang (Merzeau)“ 4.108 Unterschriften an die Stadt übergeben. Die Verwaltung muss deren Gültigkeit innerhalb von zwei Monaten prüfen. 2.668 gültige Stimmen sind für den Bürgerentscheid notwendig.

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