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"Da gehen Existenzängste um"

Zwangsschließung wegen Coronavirus trifft Gastronomie in Rastatt hart

Versorgung ja, Vergnügen nein: Auf diese kurze Formel lässt sich die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für Gaststätten bringen. Offiziell sind alle Kneipen, Bars, Eisdielen, Clubs und Discotheken geschlossen, lediglich Schank- und Speisegaststätten dürfen öffnen.

Eisdielen wie das Cimino in Bietigheim müssen ab sofort geschlossen bleiben.
Eisdielen wie das Cimino in Bietigheim müssen ab sofort geschlossen bleiben. Foto: Collet

Am Mittwochabend wurde die Landesverordnung nochmals konkretisiert: Auch im Ländle gilt seither die bundesweite Regelung, dass Restaurants um 18 Uhr schließen müssen.

Die Verordnung, die aufgrund unklarer Formulierungen für einige Verwirrung bei den Gastronomen sorgte, gilt bis 15. Juni, die Schließung der Gaststätten vorläufig bis 19. April.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind bereits jetzt gewaltig, zumal schon in den zurückliegenden Tagen die Gäste wegen der unsicheren Lage ausblieben: „Wir haben Kollegen, die haben Umsatzeinbrüche von bis zu 100 Prozent“, weiß Frank Hildenbrand, Vorsitzender der Rastatter Dehoga-Gruppe.

Umsatzeinbrüche von 70 bis 100 Prozent

Exemplarisch verweist der Gastronom auf seinen eigenen Betrieb, das „Schnick-Schnack“ in Niederbühl: Der Musik-Brunch am vergangenen Sonntag war seit Wochen ausgebucht, es gab sogar eine Warteliste. „Am Donnerstag ging es los, es hat ein Tisch nach dem anderen abgesagt und von denen, die nicht abgesagt haben, kam am Sonntag nur die Hälfte.“

Die derzeitige Situation trifft die Branche hart. Hildenbrand: „Wir haben in normalen Zeiten gute Umsätze, aber wenig Rendite, dass heißt, wir haben keinen Puffer“.

Die Befürchtung: Viele Pächter werden die kommenden Wochen nicht überstehen. Pacht und Löhne laufen weiter, aber die Einnahmen brechen ein. „Da gehen Existenzängste um“, sagt Frank Hildenbrand, von Haus aus eigentlich ein grundsätzlich optimistisch eingestellter Mensch.

Als erste Reaktion hat der Selbständige den Rotstift bei den Mitarbeitern ansetzen müssen. „Wir reduzieren jetzt deutlich das Personal, der nächste Schritt ist Kurzarbeit anzumelden“. Aushilfen auf 450 Euro-Basis müssen vorerst zu Hause bleiben.

Das geht, da die Zahl der Gäste sowieso überschaubar ist: „Die Leute gehen tagsüber raus, aber abens sind die Läden leer.“ Das wichtige Abendgeschäft fehlt den Restaurants ab sofort ganz.

Neben ihrem Geschäftsbetrieb müssen sich die Gastronomen derzeit mit bürokratischen Herausforderungen beschäftige: Der Dehoga-Verband empfiehlt angesichts der Lage den Betrieben, bereits frühzeitig Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen, um die Steuervorauszahlungen zu reduzieren. Auch an die Kommunen wollen sich die Dehoga-Vertreter wenden wegen einer Stundung der Gewerbesteuer.

Rund 2,2 Millionen Beschäftigte im Gastronomie-Sektor

Mit rund 2,2 Millionen Beschäftigten im Bundesgebiet ist die Gaststronomie ein wichtiger Job-Faktor. Die Struktur mit überwiegend inhabergeführten Kleinbetriebe ist aber anfällig für Krisen. Die Mehrzahl der Betriebe hat weniger als fünf Beschäftigte.

Im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe ist die Kneipe von nebenan sogar standorttreu: „Wir werden auch nie abwandern“, sagt Frank Hildenbrand.

Während etliche Betriebe in Rastatt und im Landkreis bereits reagiert und vorübergehend geschlossen haben, versuchen sich die anderen mit der Situation zu arrangieren: Als Auflage gilt, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zwischen den Tischen gewährleistet ist.

Die Vorgabe, Namen, Adresse und Telefonnummer aller Gäste zu erfassen, um bei einer Erkrankung die Kontaktpersonen ermitteln zu können, wurde mittlerweile aufgehoben.

Einige Gastronomen gehen auch kreativ mit der Krise um, sie bieten Essen zum Abholen an oder sogar einen Lieferservice.

Auch ist eine Unterstützungswelle im Netz gestartet: Unter dem Hashtag #Supportyourlocal wird dafür geworben, sein Lieblingslokal in dieser schweren Zeit zu unterstützen etwa durch den Kauf von Gutscheinen.

Staatlicher Rettungsfonds für Unternehmen gefordert

Ohne staatliche Unterstützung wird es aber nicht gehen: „Wir brauchen schnell einen Topf für Selbständige, die Löhne bezahlen müssen“, betont Hildenbrand. Der Dehoga-Landesverband Baden-Württemberg verweist auf das Beispiel Bayern: Die bayerische Landesregierung hat bereits am Dienstag einen Rettungsschirm für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossen, der unter anderem einen Soforthilfe-Fonds für kleine und mittelständische Unternehmen umfasst.

Und noch ein Damoklesschwert kreist über der Gastronomie: Bei einerAusgangssperre droht der Totalausfall. Hildenbrand: „Das wäre der Worst-Case.“

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