Skip to main content

Geschlagen und ausgeplündert

Zwei Männer locken Sugar-Daddy in Rastatt in eine Sex-Falle

Ein 58-Jähriger lernt im Internet eine junge Frau kennen. Sie verabreden sich zu einem Sex-Treffen gegen Bezahlung. Doch zum Rendezvous kommen zwei junge Männer, die ihn schlagen und ausplündern.

Ein Schild mit der Aufschrift „Amtsgericht“ steht vor dem Gebäude des Gerichts.
Das Date endet im Amtsgericht: Zwei junge Männer mussten sich vor dem Amtsgericht Rastatt wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung verantworten. Foto: Holger Siebnich

Das hat sich ein 58-Jährige ganz anders ausgemalt: Ein Happy-End hätte sein amouröses Abenteuer in Rastatt krönen sollen. Doch zum Rendezvous mit einer jungen dunkelhaarigen Schönheit kamen zwei Männer. Anstatt heißem Sex gab es für den Viernheimer nur einen Faustschlag ins Gesicht und das vorab vereinbarte Geld wurde geklaut.

Das Amtsgericht Rastatt verurteilte die beiden Täter nun wegen schwerer gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung und Körperverletzung. Einer der Angeklagten muss für ein Jahr und fünf Monate hinter Gitter. Der andere wurde auf Bewährung zu einem Jahr und einem Monat Gefängnis verurteilt. Er muss dem Opfer auch die geklauten 500 Euro zurückgeben und in Raten 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Doch der Reihe nach:

58-Jähriger fällt auf Fake-Profil rein

Im April lernte der Geschädigte auf einer Online-Plattform, die sexuelle Kontakte zwischen überwiegend älteren Herren und jüngeren Damen anbahnt, eine 23-jährige Kosmetikerin aus Rastatt kennen. Nach ein paar Wochen verabredete man sich Anfang Mai zu einem Treffen. Der Abend sollte 400 Euro kosten. Was der 58-Jährige nicht wusste: Das Profil war gefälscht. Dahinter verbargen sich die beiden Angeklagten.

Während der eine das Profil anlegte, mit Fotos ausstaffierte und den ersten Kontakt anbahnte, schrieb der andere mit dem Opfer. Nach eigenen Angaben vor Gericht sei der 23-Jährige Pole nicht so eloquent wie sein 26 Jahre alter deutsche Komplize. Sie lockten den liebeslustigen Endfünfziger auf den Parkplatz des Natura-Freibades in Rastatt. Dort wartete der Viernheimer dann mit heruntergelassener Fensterscheibe auf die 23-Jährige Kosmetikerin.

Unvermittelt zugeschlagen

Erschienen sei ein junger Mann mit blonden langen Haaren und polnischem Akzent, schildert der Geschädigte vor Gericht. Er soll das Geld verlangt und unvermittelt mit der Faust zugeschlagen haben. Auf Nachfrage von Amtsrichterin Angelika Binder, wie stark der Schlag gewesen war, antwortet der Geschädigte: „Es hat gereicht, dass ich das Geld herausgab.“ Bleibende Blessuren hätte er allerdings keine davongetragen.

Er schrie mich an: ,Lösche den Chatverlauf.´
Opfer der Sex-Falle

Außerdem versuchte der Angeklagte, mit einem Griff durch das Fenster Geldbörse und Handy des Opfers zu stehlen. Dieser Versuch misslang. „Er schrie mich an: Lösche den Chatverlauf. Du wolltest meine 17-Jährige Schwester ficken, ich zeige Dich an“, erzählt der Geschädigte vor Gericht mit hessischem Dialekt. Nach der Tat sei er direkt zur Polizei gefahren.

Der zweite Täter saß währenddessen hinter einem Gebüsch. „Ich war 150 bis 200 Meter von dem Auto weg“, erläuterte er. Über einen Chat habe er mit dem Handy seines Kumpanen mit dem Geschädigten kommuniziert und ihn auf den besagten Parkplatz gelockt. Als der Viernheimer dann vor Ort war, habe er seinem Komplizen Bescheid gegeben.

Täter teilen sich die Beute

Die Beute wurde zur Hälfte geteilt. Während der 26-Jährige „normale Dinge“ davon kaufte, nutzte der andere die Beute, um sich Drogen zu besorgen. Er sei schon seit mehreren Jahren von Amphetaminen und Kokain abhängig. Auf Nachfrage von Richterin Binder, wie viel er denn konsumiere, gab er vier Gramm Kokain pro Woche an. Wie der 23-Jährige seine Sucht finanzierte, wurde trotz Nachfrage nicht ganz klar.

Beide Delinquenten zeigten sich vor Gericht reumütig und gaben ihre Tat unumwunden zu. Der 23-Jährige, der schon seit vier Monaten in Haft sitzt, entschuldigte sich bei dem Opfer und beteuerte mehrmals, das Geld wieder zurückbezahlen zu wollen. Auch der 26-jährige Mittäter bat um Verzeihung und versicherte, die 500 Euro zurückzugeben.

Dass beide Angeklagten ihre Tat einräumten und sich beim Geschädigten entschuldigten, wurde den Männern bei der Urteilsfindung zugute gehalten. Beide Männer sind allerdings auch schon öfter mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Lange Vorstrafenregister

Das Vorstrafenregister des 23-Jährigen ist mit zwölf Eintragungen unter anderem mit Nötigung, Drogendelikten und Körperverletzung sehr lang. Auch der andere Angeklagte ist kein Unbekannter für Polizei und Gericht. Er hat allerdings mit seinem unbefristeten Arbeitsverhältnis eine sehr gute Sozialprognose. Die Richterin folgte mit ihrem Urteil nahezu den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die geringfügig längere Strafen beantragte.

nach oben Zurück zum Seitenanfang