Skip to main content

Mord und Körperverletzung

33-Jähriger erschlägt Bekannten mit Sektflasche

Sektflaschen verbindet man gemeinhin mit Feiern und Freude. In diesem Fall wurden sie zur Mordwaffe. Ein 33-Jähriger tötete seinen Bekannten im Sommer dieses Jahres damit.

Ein Blaulicht der Polizei leuchtet auf.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen den 33-Jährigen erhoben. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild

Ein 33-Jähriger soll im Sommer dieses Jahres seinen Bekannten mit einer Sektflasche erschlagen und ihn dabei bewusst gequält haben. Die Staatsanwaltschaft Mannheim klagt den Mann nun wegen Mordes an.

Das Motiv war Verärgerung, teilten die Behörden am Dienstag mit. Der 35-jährige Bekannte habe ihn entgegen einer zuvor getroffenen Absprache nicht bei sich übernachten lassen wollen. Deshalb schlug der 33-Jährige dem 35-Jährigen mit einer ungeöffnete Sektflasche gegen die linke Kopfseite. Dabei verletzte er ihn schwer.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat er sich daraufhin entschlossen, sein stark blutendes Opfer mit weiteren Schlägen zu töten. Als der Schwerverletzte bereits am Boden lag, soll der Angeschuldigte zwischen den einzelnen Schlägen gewartet haben, um das Leiden des Mannes zu verlängern und den Todeseintritt hinauszuzögern. Der 35-Jährige starb in seiner Wohnung. Der Angeklagte nahm Wertgegenstände wie Laptop und Handy mit.

Ermittler sind dem mutmaßlichen Täter bei der Überprüfung der Kontakte des Opfers auf die Schliche gekommen. Sie fanden bei ihm das auffällige Muster des Profils eines Turnschuhs, dessen Abdruck sie zuvor am Tatort aufgenommen hatten. Der Angeklagte räume die Tat im Juli dieses Jahres bereits ein.

Mord mit besonderer Grausamkeit

Die Klagenden haben den Mord als Grausamkeit und Verdeckungsabsicht in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bezeichnet. Dafür droht dem Beschuldigten lebenslange Haft.

Außerdem soll er im April dieses Jahres in einem Drogeriemarkt in Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz) einen Ladendiebstahl begangen. Dabei plante er sich durch Diebstähle eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen. Deshalb ist er auch des gewerbsmäßigen Diebstahls angeklagt. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

nach oben Zurück zum Seitenanfang