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Nach Messerattacke auf Ehefrau

35-Jähriger zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Ein Mann hat seine Frau beim Sex mit einem seiner besten Freunde erwischt und stach mit einem Küchenmesser 21 Mal zu. Jetzt wurde der 35-Jährige verurteilt.

Ein Mann trägt Handschellen.
35-Jähriger hat mit einem Küchenmesser 21 auf seine Frau eingestochen: Nun wurde er zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Aus rasender Eifersucht hat ein Mann in Heilbronn seine Frau mit 21 Messerstichen lebensgefährlich verletzt und ist dafür jetzt verurteilt worden: Das Landgericht verhängte am Mittwoch eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags. So teilt es die Deutsche Presse-Agentur mit.

Der Angeklagte hatte laut Urteil im vergangenen September seine von ihm getrennt lebende Frau beim Sex mit einem seiner besten Freunde erwischt und war daraufhin ausgerastet. Der 35-Jährige schnappte sich ein Küchenmesser mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge und wollte auf den Liebhaber der Frau einstechen. Doch diese warf sich dazwischen. So konnte der Mann, nur mit einem Handtuch bekleidet, unverletzt fliehen.

Sie war zwischen Leben und Tod.
Roland Kleinschroth, Richter

Um in die einstmals gemeinsame Wohnung zu kommen, war der Täter nach eigener Aussage ein sieben Meter hohes Regenrohr hochgeklettert und übers Dach durch ein halbgeöffnetes Fenster in die Küche eingestiegen.

Dem Gericht zufolge überlebte die 33-jährige Frau die Messerattacke nur deshalb, weil der betrunkene Angreifer irgendwann aufhörte und über den Nachbarn Hilfe holte. „Sie war zwischen Leben und Tod“, sagte der Richter Roland Kleinschroth.

Strafmildernd sei gewesen, dass der Angeklagte die Frau nicht liegengelassen habe und dass er bei der Polizei ein vollumfängliches Geständnis abgelegt habe. Der Täter muss an die Frau, die durch eine Notoperation gerettet wurde, ein Schmerzensgeld über 35.000 Euro bezahlen.

Außerdem ordnete das Gericht eine Entziehungskur gegen seine Alkoholsucht an. Der Mann akzeptierte das Urteil, dass nach Feststellung von Kleinschroth somit rechtskräftig ist.

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