Bürger, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, müssen künftig mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro rechnen. Das beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag bei ihrer Videoschalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen mit dem Coronavirus sollen demnach derzeit keine weiteren Öffnungsschritte zugelassen werden. Gerade in der kalten Jahreszeit sollen zu der gültigen „AHA“-Formel für Abstand halten, Hygiene und Alltagsmasken zwei weitere Buchstaben hinzugefügt werden: „C“ wie Corona-Warn-App und „L“ wie Lüften. „Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern“, heißt es in einer Vorlage.
Außerdem wollen Bund und Länder angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer beschränken. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner auftreten. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag von Teilnehmern des Treffens von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder.
In privaten Räumen soll es demnach keine Vorschriften zur Teilnehmerzahl geben. In dem Beschluss heißt es nach dpa-Informationen, es werde dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeit mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
Wenn es in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, seien weitere Maßnahmen zu erlassen. Insbesondere solle die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In privaten Räumen werde dringend empfohlen, in diesem Fall keine Feierlichkeiten mit mehr als zehn Teilnehmern durchzuführen. Ausnahmen könne es für angemeldete Feiern mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen geben.