Skip to main content

Streit ums Geld

9-Euro-Ticket: Land sieht sich bei Rückforderungen von Hartz-IV-Empfängern nicht zuständig

Im Streit um die Rückforderung von Geld von Hartz-IV-Empfängern wegen des 9-Euro-Tickets sieht sich das Land nicht zuständig. Das Vorgehen hatte für Kritik gesorgt.

Nur neun Euro: Durch den günstigen Ticketpreis bleibt am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche. Dieser Hintergrund des Vorhabens erfüllt sich für manche Hartz-IV-Empfänger nun nicht.
Wegen des 9-Euro-Tickets müssen einige Hartz-IV-Empfänger Geld zurückzahlen. Das sorgt für Kritik. Foto: Monika Skolimowska picture alliance/dpa

„Das Land fordert kein Geld von Hartz-IV-Empfängern zurück“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Donnerstag im Landtag. Anders als in manch anderem Bundesland mussten manche Hartz-IV-Empfänger in Baden-Württemberg wegen des 9-Euro-Tickets Geld ans Jobcenter zurückzahlen, das stieß auf Kritik.

Die Wirtschaftsministerin sagte, das Land habe nicht die Fachaufsicht in dem Bereich, um die Umsetzung kümmerten sich die Jobcenter in den Kommunen. Es gehe zudem nur um eine Handvoll Fälle. SPD und FDP, die die Praxis scharf kritisierten, führten eine Scheindebatte, sagte die Ministerin.

Hartz-IV-Empfänger müssen ein Einzelfällen Geld zurückzahlen

Laut Wirtschaftsministerium geht es darum, dass die Ausgaben für Schülerfahrkarten in den Zahlungen an die Empfänger auf neun Euro reduziert werden. Weil in Einzelfällen für Juni aber noch der alte, höhere Betrag ausgezahlt wurde, mussten zuviel gezahlte Mittel so mitunter zurückgezahlt werden.

Das Land sei nicht in der Pflicht, sagte die Ministerin am Donnerstag. Man habe lediglich auf Anfrage der Kommunen eine fachliche Rechtseinschätzung abgegeben. Darin kam die Landesregierung zur Auffassung, dass eine Rückforderung vertretbar sei. Eine Entscheidung treffe aber allein das Jobcenter, sagte Hoffmeister-Kraut.

Sie würde es persönlich sehr begrüßen, wenn die Jobcenter auf eine Rückforderung verzichten würden. Sie warf der Bundesregierung Versäumnisse vor. Das Bundessozialministerium hätte frühzeitig Klarheit schaffen müssen.

nach oben Zurück zum Seitenanfang