Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das baden-württembergische Polizeigesetz als unzulässig zurückgewiesen - gleichzeitig aber Maßstäbe für die Schutzpflicht des Staates bei IT-Sicherheitslücken gesetzt. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob staatliche Stellen solche Sicherheitslücken geheimhalten dürfen, um sie für sich zu nutzen. Gegen die Regelung zu sogenannten Staatstrojanern hatten auf Initiative der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mehrere Beschwerdeführer geklagt, darunter der Chaos Computer Club Stuttgart.
Die Karlsruher Richter wiesen in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Beschwerde zurück, weil die Kläger nicht hinreichend dargelegt haben, inwieweit sie in ihren Grundrechten verletzt sind und weil sie zunächst den normalen Rechtsweg hätten beschreiten müssen. Zugleich betonte das höchste deutsche Gericht aber, dass der Gesetzgeber Regeln zum Schutz vor Angriffen erstellen müsse (AZ: 1 BvR 2771/18). Inwiefern das baden-württembergische Gesetz dem genügt, ist offen.