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Alarmstufe II bleibt in Kraft

In Baden-Württemberg gelten ab Mittwoch neue Regeln für Corona-Quarantäne

In Baden-Württemberg sollen von diesem Mittwoch an neue Quarantäne-Regeln gelten. Zudem soll die Alarmstufe II in Kraft bleiben.

Ordner mit der Aufschrift „Quarantäneende“ stehen in einem Gesundheitsamt.
Nach der Änderung müssen Kontaktpersonen gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind.  Foto: Marijan Murat/dpa

Die Landesregierung wolle die Vereinbarung von Bund und Ländern aus der vergangenen Woche zu den Quarantäne-Vorgaben nun umsetzen, sagte eine Sprecherin am Montag in Stuttgart.

Am Dienstag soll das grün-schwarze Kabinett entscheiden, ab Mittwoch sollen dann die Quarantäne und die Isolierung Infizierter verkürzt werden. Zuvor hatten der SWR, die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“ darüber berichtet.

Es wird erwartet, dass die Omikron-Variante des Coronavirus zu hohen Infektionszahlen führt und viele auch als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen.

Damit das öffentliche Leben nicht zusammenbricht, hatten Bund und Länder am Freitag vereinbart, die Quarantäne und die Isolierung Infizierter zu verkürzen.

Kontaktpersonen mit Corona-Booster müssen nicht mehr in Quarantäne

Nach der Änderung müssen Kontaktpersonen gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind.

Als „frisch“ gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten lassen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen – freitesten ist nicht möglich.

Alarmstufe II bleibt in Kraft

Da in Baden-Württemberg schon vor dem Bund-Länder-Treffen schärfere Zugangsregeln für Restaurants, Cafés und Kneipen galten, muss hier in der allgemeinen Corona-Verordnung nur wenig angepasst werden.

Wie schon angekündigt, soll in Baden-Württemberg die Alarmstufe II in Kraft bleiben – auch wenn die Zahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten und die Krankenhauseinweisungen unter den Grenzwerten bleiben.

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