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Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof

AfD-Fraktion klagt erneut gegen Hausordnung des Landtags und sieht „Generalverdacht“

Unkontrollierten Zugang zum Landtag jederzeit haben auch die Mitarbeiter der Abgeordneten – im Prinzip. Sie müssen sich aber seit 2019 einer Sicherheitsüberprüfung stellen. Die Regeln dafür kritisiert die AfD - und klagt erneut.

Im Plenarsaal im Landtag von Baden-Württemberg debattieren Abgeordnete.
Mitarbeiter der Abgeordneten und Fraktionen haben im Prinzip Zutritt zum Plenum des Landtags und zum Landtagsgebäude generell, aber nur, wenn sie sich einer Sicherheitsprüfung unterzogen haben. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Bildarchiv

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