Das teilte ein Sprecher der Fraktion am Montag mit. Räpple hatte demnach am Samstag bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Mainz zu einem gewalttätigen Umsturz der Regierung aufgerufen. Video-Aufnahmen im Internet zeigen die Rede, in der der Verfechter einer direkten Demokratie zum Systemwechsel aufruft.
„Wir brauchen eine Masse auf den Straßen, und wir müssen die Regierung zuallererst stürzen, und zwar mit Gewalt! Es geht nicht gewaltfrei!“, ruft Räpple. Jeder müsse bereit sein, sein Leben zu geben. „Wir müssen uns gewaltsam Zutritt zum Kanzleramt verschaffen, wir müssen die Regierungsstuben räumen!“
Räpple beruft sich in seiner knapp 20-minütigen Rede unter anderem auf die Badische Revolution, wo Kämpfern statt Maskenpflicht oder Platzverweis der Galgen gedroht habe. „Das erwarte ich von Ihnen, dass Sie bereit sind, Ihr Leben zu geben für unsere Nachkommen und unsere Freiheit.“ An anderer Stelle erklärt der gelernte Konditor, Hypnoanalytiker und Heilpraktiker für Psychotherapie: „Jeder von uns muss bereit sein, getötet zu werden von den Kartellen, von den Geheimdiensten.“
Klare Worte von Gögel und Weidel
Fraktionschef Bernd Gögel sagte dazu: „Wer diesen Rechtsstaat in Frage stellt, ja zu seiner gewaltsamen Beseitigung aufruft, hat den Boden dieser Verfassung verlassen und damit auch die Grundlagen der Fraktionsverfasstheit in Frage gestellt.“
„Wer zu Straftaten aufruft, kann nicht länger Teil unserer Fraktion und Partei sein“, sagte AfD-Landeschefin Alice Weidel, die auch die Vorsitzende der Bundestagsfraktion ist. „Ich halte die Entscheidung der Fraktion daher für absolut richtig.“
Die Mainzer „Allgemeine Zeitung“ berichtete am Montag, die Polizei prüfe die Rede auf Straftatbestände. Das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus Offenburg“ (AgR) gab bekannt, Räpple wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten bei der Offenburger Staatsanwaltschaft angezeigt zu haben.
Ausschluss-Entscheidung fiel schon einmal im Frühjahr
Räpple hatte in der Vergangenheit immer wieder mit Provokationen für Schlagzeilen gesorgt. Er ließ sich etwa im Dezember 2018 nach Zwischenrufen von der Polizei aus dem Landtag führen - ein historischer Eklat.
Das AfD-Landesschiedsgericht hatte Räpple schon im März aus der Partei ausgeschlossen, das Urteil des Schiedsgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig. Räpple hatte angekündigt, dagegen vorgehen zu wollen. Da das Urteil nicht rechtskräftig war, gehörte er weiter der Fraktion an.
Mitgliedschaft in Partei und Fraktion müssten laut Fraktionssatzung nicht zusammenhängen, es könnten auch Nicht-AfD-Mitglieder in der Fraktion sein, teilte ein Sprecher am Montag mit. „Und da es ein schwebendes Verfahren war, sah die Fraktion keinen Handlungsbedarf.“
In seiner Mainzer Rede machte der 39-Jährige auch deutlich, dass er von den politischen Weggefährten keine hohe Meinung hat: „Das Problem an der AfD ist, dass sie keinen Deut besser ist als die Altparteien, dass Sie da genauso in die Korruption geführt werden und in diesem parlamentarischen System gefangen werden.“
Die AfD war 2016 mit 23 Abgeordneten als stärkste Oppositionsfraktion in den Landtag eingezogen. Noch im selben Jahr hatte sie sich vorübergehend gespalten. Nach sechs Austritten und Räpples Rauswurf sind nun noch 16 Mandatsträger übrig; die SPD hat 19, die FDP zwölf.