Im Einzelhandel und auf Märkten gilt wegen der stark steigenden Corona-Zahlen im Südwesten voraussichtlich schon ab Mittwoch die 2G-Regel – ausgenommen ist die Grundversorgung.
Die Landesregierung will, dass in der Alarmstufe II nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu den meisten Geschäften haben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Regierungskreisen.
Bislang gilt in diesen Geschäften in der Alarmstufe I noch die 3G-Regel, in der Warnstufe gibt es gar keine Beschränkungen.
Alarmstufe I: 2G auch in Hotels und Pensionen
Außerdem soll schon in der Alarmstufe I 2G auch für Hotels und Pensionen gelten. Ausgenommen sind dienstliche Übernachtungen, für die 3G gelten soll. Bislang gilt in der Alarmstufe I generell noch die 3G-Regel, Ungeimpfte müssen alle drei Tage einen negativen PCR-Test vorlegen.
Die Regierung will an diesem Dienstag die neue Corona-Verordnung beschließen, die dann am Mittwoch in Kraft treten soll. Demnach soll die Alarmstufe II gelten, wenn auf den Intensivstationen an zwei Tagen hintereinander mehr als 450 Covid-19-Patienten liegen.
Am Montag wurden 489 Covid-Patienten auf den Intensivstationen im Land behandelt, am Dienstagmittag laut Intensivregister 510. Derzeit gilt in Baden-Württemberg noch die Alarmstufe I, die in Kraft tritt, sobald mindestens 390 Corona-Infzierte auf den Intensivstationen behandelt werden.