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Rechtsstreit mit der Stadt Überlingen

Alice Weidel unterschreibt Unterlassungserklärung nach Falschbehauptungen

AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel hat das Ordnungsamt in Überlingen beschuldigt, Corona-Verstöße zu provozieren, um Bußgelder zu kassieren. Weil sich dies als Falschbehauptung herausstellte, unterzeichnete Weidel am Montag eine Unterlassungserklärung.

Eine alte Spendenaffäre um AfD-Fraktionschefin Alice Weidel wird der Partei nun zum Verhängnis.
Falschbehauptungen: Bei einer Rede in Schwäbisch Gmünd bezichtigt AfD-Chefin Alice Weidel das Ordnungsamt, Corona-Verstöße zu provozieren, um Bußgelder zu kassieren. Foto: Marijan Murat/dpa

Um einen Rechtsstreit mit der Stadt Überlingen um Falschbehauptungen gegen das dortige Ordnungsamt zu beenden, hat AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Die Erklärung sei am Montag unterzeichnet worden, teilte ein Sprecher der Politikerin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mit.

Zuvor hatte sich Weidel bereits telefonisch und später auch öffentlich über ihren Twitter-Kanal bei der zuständigen Behörde entschuldigt. Die Kommune am Bodensee hatte dennoch auf eine Unterlassungserklärung gepocht. Zuvor hatte der „Südkurier“ am Mittwoch darüber berichtet.

Ordnungsamt beschuldigt, Corona-Verstöße zu provozieren

Weidel hatte nach Angaben der Stadt Ende Januar bei einer Rede in Schwäbisch Gmünd das Ordnungsamt bezichtigt, verdeckt zu ermitteln und Corona-Verstöße zu provozieren, um diese anschließend mit einem hohen Bußgeld zu sanktionieren. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamts soll sich demnach mit Absicht ohne Mundschutz in einer Bäckerei in der Stadt am Bodensee bedienen lassen haben, um von der Verkäuferin dann 2.500 Euro Bußgeld zu kassieren.

Allerdings erwiesen sich die Behauptungen als falsch. Weidel hatte erklärt, dass sie entsprechende Aussagen eines Überlinger Bürgers über einen vermeintlichen Vorfall in einer Bäckerei fälschlicherweise nicht verifiziert habe.

Die Stadt Überlingen erwartet, dass solche Falschbehauptungen mit der Unterlassungserklärung künftig ausgeschlossen seien. „Im Wiederholungsfall würde nun eine Vertragsstrafe fällig werden“, teilte die Stadt auf Anfrage mit.

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