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Staatsanwaltschaft

Anklage gegen „Querdenken“-Initiator Ballweg erhoben

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen den „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg erhoben. Sie werfen ihm Betrug und Geldwäsche vor. Dabei soll er mehre tausend Euro unterschlagen haben.

Ein durchgestrichenes Maskenpflicht-Symbol auf einer Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen.
Ballweg hat seit Mai 2020 durch öffentliche Aufrufe von mehreren tausend Personen finanzielle Spenden erworben Foto: Annette Riedl/dpa/Symbolbild

Gegen „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage erhoben. Sie legt ihm versuchten Betrug und Geldwäsche zur Last, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Der 48-Jährige sitzt seit etwa neun Monaten in Untersuchungshaft. Seine Anwälte hatten die Vorwürfe in der Vergangenheit zurückgewiesen.

Ballweg wird laut Anklage vorgeworfen, spätestens seit Mai 2020 durch öffentliche Aufrufe von mehreren tausend Personen finanzielle Zuwendungen für „Querdenken 711“ im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben zu haben. Er soll die Spender über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Außerdem darin, dass er an der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von „Querdenken 711“ durch das Finanzamt in Form eines Vereins oder einer Stiftung arbeite.

Ballweg soll 500.000 Euro unterschlagen haben

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Ballweg über 500.000 Euro für eigene Zwecke genutzt haben. Die Herunterstufung der Vorwürfe von Betrug auf versuchten Betrug wird wie folgt begründet: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die von ihm für private Zwecke genutzten Gelder von denjenigen Unterstützern stammten, die zumindest auch mit einer entsprechenden Handhabung einverstanden gewesen seien.

Ballweg wird auch Geldwäsche vorgeworfen. Er soll die mutmaßlich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert haben. Vier weitere Vorwürfe der Geldwäsche wurden eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Verfassungsschutz beobachtet Querdenker-Szene

Das Landgericht Stuttgart muss nun über die Eröffnung der Hauptverhandlung entscheiden. Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.

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