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Trotzdem noch Unklarheiten offen

Arbeitgeberverband begrüßt Wegfall von Entschädigung während Corona-Quarantäne

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben am Mittwoch beschlossen, dass es für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Quarantäne keine Entschädigung mehr geben soll. Trotzdem bleiben viele Fragen auch bezüglich des Impfstatus, noch ungeklärt.

Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch.
Spätestens ab dem 1. November sollen Arbeitnehmer für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne künftig nicht mehr entschädigt werden. Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild

Der Verband „Unternehmer Baden-Württemberg“ hat es begrüßt, dass Arbeitnehmer für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne künftig nicht mehr entschädigt werden sollen. „Wir halten das für sehr sinnvoll. Es ist eine Frage der Solidarität, dass denjenigen, die sich aus freien Stücken gegen eine Impfung entscheiden, keine Fortzahlung gewährt wird“, sagte Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick am Donnerstag dem Sender SWR Aktuell.

Dick betonte jedoch auch, dass viele Fragen der Praxis noch offen seien. Etwa die Frage, wie Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiter erfahren könnten. Das Frage-Recht habe man schon seit einigen Wochen gefordert, sagte Dick. Die Politik verlange zwar ausgeklügelte Hygiene-Konzepte, verweigere aber den Unternehmen das Recht, nach dem Impfstatus zu fragen. „Wir halten das für schwierig“, so der Arbeitgebervertreter.

Zudem äußerte Dick Bedenken, Menschen könnten während einer Quarantäne die Möglichkeit zur Krankschreibung ausnutzen. „Wir fürchten durchaus einen gewissen Anstieg von – ich sage mal ‚nicht ganz korrektem‘ Verhalten“, sagte Dick dem Sender. So könnten sich Mitarbeiter ohne Impfung krankschreiben lassen, um die Quarantäne zu umgehen.

Der Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern gilt spätestens ab dem 1. November. Greifen soll dies für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können.

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