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Corona-Verordnung verlängert

Auch in Restaurants müssen Gäste jetzt teilweise eine Maske tragen

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Maskenpflicht in Gaststätten verschärft. Wer in Restaurants nicht auf einem Platz sitzt, sondern etwa zu einem Tisch, Buffet oder zur Toilette geht, muss ab 30. September einen Mund-Nasen-Schutz tragen. 

Rizzi-Mitarbeiter Tobias Kuld zapft gerade ein Bier hinter dem Tresen.
Eine Sache der Gewöhnung: Im Rizzi gilt für das Personal wie Tobias Kuld Maskenpflicht. Auch die Gäste beachten die Regeln. Bisher gab es keine Verstöße. Foto: Julian Meier

Die Maskenpflicht gilt dann auch in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und in Wartebereichen. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, muss dies nun in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.

Die strengere Maskenpflicht ist Teil der verlängerten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die bis zum 30. November 2020 verlängert wurde. „Es gibt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Verstoß gegen die Maskenpflicht“, teilte die Landesregierung am Dienstagabend in Stuttgart mit. Verantwortliche müssen Besucherinnen und Besucher sowie Kundinnen und Kunden ihrer Einrichtungen bzw. Geschäfte über die Maskenpflicht informieren.

Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern bleiben untersagt. Die Beschränkungen für Veranstaltungen und Betriebsverbote werden unabhängig von der Laufzeit der Verordnung laufend im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen überprüft und gegebenenfalls umgehend angepasst.

Die aktuelle Corona-Lage in Baden-Württemberg

Die Zahl der nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Menschen im Südwesten ist bis Dienstag (Stand: 16.00 Uhr) auf 47 583 gestiegen. Das sind 238 mehr als am Vortag, berichtete das Landesgesundheitsamt in Stuttgart (Stand 16:00). Als genesen gelten demnach 41.691 Menschen. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus stieg um 3 auf 1874, darunter auch ein Covid-19-Fall im Enzkreis. Der sogenannte geschätzte Sieben-Tage-R-Wert liegt den Angaben zufolge bei 1,03. Er zeigt an, wie viele Menschen ein Infizierter im Durchschnitt ansteckt.

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