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Kommunen

Aufruf zur Suche nach Flüchtlingsunterkünften

Immer mehr Flüchtlinge kommen nach Baden-Württemberg. Das Land sucht händeringend Standorte für Erstaufnahmeeinrichtungen. Aber es gibt viel Widerstand in den Kommunen.

Marion Gentges (CDU), Justizministerin von Baden-Württemberg.
Marion Gentges (CDU), Justizministerin von Baden-Württemberg. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Justizministerin Marion Gentges hat die Kommunen im Land eindringlich zur Mithilfe bei der Suche nach Unterkünften für Flüchtlinge gebeten. Als Liegenschaften für die Erstaufnahme kämen unbebaute Grundstücke mit einer Größe zwischen 5 bis 8 Hektar und einer möglichen Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr in Betracht, schreibt die CDU-Politikerin in einem Brief an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Land.

Das Schreiben, das flächendeckend an alle 1101 Kommunen ging, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Auch bebaute Grundstücke wie Hotels, Krankenhäuser und Kasernen eigneten sich demnach, falls dort mindestens 500 Menschen untergebracht werden könnten.

Deutlich höhere Erstaufnahmen als in den Jahren zuvor

In den sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen werden Flüchtlinge direkt nach ihrer Ankunft untergebracht. Im vergangenen Jahr habe das Land mit 178.000 Geflüchteten deutlich mehr Personen aufgenommen als in 2015 und 2016 zusammen, schreibt Gentges. Das Land müsse sich weiterhin auf hohe Zugänge einstellen.

Die Erstaufnahme sei zwar in kurzer Zeit von 6300 auf rund 13.000 Plätze aufgestockt worden – etwa durch Nutzung von Notkapazitäten und temporären Standorten. „Diese Kapazitätsaufstockung kann zeitlich jedoch nur begrenzt aufrechterhalten werden“, schreibt die Ministerin.

Deshalb müssten die Kapazitäten der Erstaufnahme zügig und nachhaltig ausgebaut werden. Nur so könne Druck abgefedert werden von den Kommunen. Bislang habe man nur sehr wenige mögliche Standorte identifizieren können, diese würden aktuell auf ihre Machbarkeit geprüft.

In Baden-Württemberg besteht das Unterbringungssystem für Geflüchtete aus drei Phasen: Für die Erstaufnahme ist das Land zuständig, für die vorläufige Unterbringung der jeweilige Land- oder Stadtkreis, für die Anschlussunterbringung die Gemeinde.

Erstaufnahmeeinrichtungen gibt es etwa in Karlsruhe, in Ellwangen, in Sigmaringen und in Freiburg. Einschließlich Notunterkünften, etwa in Messehallen, betreibt das Land 15 Einrichtungen zur Erstaufnahme von Flüchtlingen. Aus diesem Grund prüft das Land derzeit weitere Standorte für Unterkünfte, etwa in Böblingen, Bruchsal, Ludwigsburg und Waldkirch. Vor Ort gibt es aber häufig starke Widerstände gegen den Bau neuer Unterkünfte.

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