Skip to main content

Strenge Corona-Regeln

Ausgangssperre gilt jetzt auch im Kreis Calw

Es hat sich bereits angedeutet, jetzt ist es offiziell. Im Landkreis Calw gilt jetzt auch eine Ausgangssperre wegen der hohen Corona-Infektionszahlen. Nach der Allgemeinverfügung ist ab 9. Dezember vieles untersagt.

Eine Mitarbeiterin eines Labors überführt einen trockenen Abstrich eines molekularbiologischen Tests auf das SARS-CoV-2-Virus in eine Flüssigkeit.
Eine Mitarbeiterin eines Labors überführt einen trockenen Abstrich eines molekularbiologischen Tests auf das SARS-CoV-2-Virus in eine Flüssigkeit. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Es hat sich angedeutet: Weil im Landkreis Calw an mehreren Tagen in Folge der Inzidenzwert von 200 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, gelten dort ab Mittwoch, 9. Dezember, weitere Einschränkungen. Die weitreichendste Regelung bezieht sich auf eine zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens geltende Ausgangssperre.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Mittwoch, 23. Dezember, um 5 Uhr morgens. Sie werde unabhängig davon aber per Mitteilung durch den Landkreis Calw aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Das Verlassen der Wohnung in dieser Zeit ist laut Pressemitteilung nur aus triftigen Gründen erlaubt. Als triftige Gründe gelten insbesondere die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen und Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Geldbußen bis 1.000 Euro drohen

Friseurbetriebe, Barbershops und Solarien müssen schließen, das Gleiche gilt für Sportstätten – auch für den Schulbetrieb. Maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten dürfen sich privat oder im öffentlichen Raum treffen, Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind davon ausgenommen.

Märkte, die nicht der Deckung des täglichen Lebensbedarfs dienen, sind ebenfalls nicht erlaubt. Das Gleiche gilt für besondere Verkaufsaktion wie Räumungs- oder Schlussverkäufe. Wer die Anordnungen nicht befolgt, muss mit einem Bußgeld zwischen 100 und 1.000 Euro rechnen.

Die Verfügung zum Nachlesen

Die komplette Allgemeinverfügung kann auf der Internet-Seite des Landkreises Calw heruntergeladen werden unter www.kreis-calw.de. Zudem sind unter www.kreis-calw.de/faq-hotspot Antworten auf die wichtigsten Fragen und Antworten zur Hotspot-Allgemeinverfügung zu finden.

nach oben Zurück zum Seitenanfang