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Nach Reisen

Keine Quarantäne: Baden-Württemberg beschließt Ausnahmen für vollständig Geimpfte

Die Quarantänepflicht für Geimpfte soll gelockert werden. Das Land Baden-Württemberg hat Ausnahmeregeln für Reisende und Kontaktpersonen festgelegt. Auch in Pflegeeinrichtungen soll sich etwas ändern.

Eine Impfung wird in einer Arztpraxis vorbereitet.
Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Foto: Ralf Hirschberger/ZB/dpa/Symbolbild

Für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen gelten in Baden-Württemberg künftig Ausnahmen von der Absonderungspflicht und nach der Einreise aus einem Risikogebiet.

Es werde eine Ausnahmeregelung in die jeweiligen Verordnungen aufgenommen, wonach sich geimpfte, symptomlose Menschen künftig nicht mehr in Quarantäne begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem Covid-19-Fall hatten.

„Gleiches gilt für Einreisende aus sämtlichen Risikogebieten im Ausland“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Montag in Stuttgart.

Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne

Damit folge das Land den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Quarantäne vorzusehen.

Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben.

Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Anerkannt werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe.

Die Änderungen werden laut Lucha diese Woche vorgenommen und sollen am nächsten Montag (19. April) in Kraft treten.

Änderungen auch für Pflegeeinrichtungen

Weitere Änderungen mit Blick auf Geimpfte ergeben sich laut Lucha für stationäre Einrichtungen der Pflege. Hier können bei einer Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohner wieder mehr Besuche ermöglicht werden.

Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besucherinnen und Besucher gelten aber weiterhin fort.

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