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Ab 1. März

Baden-Württemberg erlaubt Öffnung von Gärtnereien, Gartenmärkten und Blumenläden

Das grün-schwarze Landeskabinett verständigte sich am Dienstag auf eine Lockerung des Corona-Lockdowns, wie die Deutsche Presse-Agentur in Stuttgart erfuhr. Dadurch können in Baden-Württemberg ab kommenden Montag Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden wieder öffnen.

Kunden kaufen in einem Gartencenter ein.
Im März muss der Garten für den Frühling fit gemacht werden. Für viele Gärtner dürfte die Öffnung gerade zur richtigen Zeit kommen. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild

Der Südwesten folgt damit dem Beispiel anderer Länder wie etwa Bayern. Nach Angaben des Floristenverbands gibt es allein in Baden-Württemberg 1200 Blumenläden. Neben den Floristen dürfen auch die Friseure am 1. März wieder aufmachen.

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