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Übergangsregelung vorgesehen

Baden-Württemberg führt in der Corona-Krise 2G-Regel für 12- bis 17-Jährige ein

Baden-Württemberg will die 2G-Regel auch für 12- bis 17-Jährige einführen, was für Familien weitreichende Konsequenzen haben dürfte.

Das Land will mit der Maßnahme dafür sorgen, dass sich viel mehr Jugendliche impfen lassen, um so die stark steigenden Infektionszahlen einzudämmen.
Das Land will mit der Maßnahme dafür sorgen, dass sich viel mehr Jugendliche impfen lassen, um so die stark steigenden Infektionszahlen einzudämmen. Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Mit der neuen Corona-Verordnung, die am kommenden Donnerstag in Kraft treten soll, müssen Schülerinnen und Schüler in dem Alter entweder geimpft oder genesen sein, um etwa Zugang zu Restaurants zu bekommen, sagte ein Sprecher der Landesregierung am Freitag in Stuttgart.

Das Land will mit der Maßnahme dafür sorgen, dass sich viel mehr Jugendliche impfen lassen, um so die stark steigenden Infektionszahlen einzudämmen.

Es soll allerdings eine Übergangsregel für den Freizeitbereich wie Sport- und Bildungsangebote geben, die bis nach den Weihnachtsferien gelten soll.

Jugendliche sind bisher von der 2G-Regel befreit

Bisher müssen ungeimpfte Jugendliche nur ihren Schülerausweis vorzeigen und sind von der 2G-Regel und der PCR-Test-Pflicht befreit. Sie werden in der Schule zwei- bis dreimal pro Woche getestet.

Für die Altersgruppe 12 bis 17 Jahre gibt es schon seit Sommer eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission.

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