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Baden-Württemberg: Landtagsgebäude soll nicht angestrahlt werden

Nachdem das Baden-Württembergische Landtagsgebäude in einer Protestaktion von mehreren Seiten mit einem Schriftzug angestrahlt wurde, äußert sich der Landtag kritisch zu Wort. Die Nutzung der Außenflächen des Landtags für solche Zwecke sei nicht gestattet.

Abgeordnete sitzen im Plenarsaal des Baden-Württembergischen Landtags.
Abgeordnete sitzen im Plenarsaal des Baden-Württembergischen Landtags. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

„Liebe Landesregierung, 8000 Arbeitsplätze werden vernichtet!“ Diesen Satz hat die Automatenwirtschaft aus Protest am Mittwochabend mit einem Projektor von mehreren Seiten an den Landtag geworfen. Die Branche wollte damit vor dem Verlust Tausender Arbeitsplätze in den Spielhallen im Land warnen. Hintergrund der Aktion ist die ab 1. Juli geltende Regelung, wonach ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen den Spielhallen untereinander sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen greift.

Der Landtag hält wenig von der Aktion. Es sei grundsätzlich nicht gestattet, die Außenflächen des Landtags für Zwecke aller Art zu nutzen, sagte ein Sprecher der Landtagsverwaltung am Donnerstag. „Das umfasst auch Projektionen, Illuminationen oder Ähnliches. Der Landtag bittet darum, dies zu respektieren und behält sich rechtliche Schritte bei Verstößen vor.“

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