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Verbrechen und Internet

Baden-Württemberg: Verurteilungen wegen Kinderpornografie steigen um 40 Prozent

Eigentlich geht die Kriminalität in Baden-Württemberg zurück. Doch Verbrechen rund um Kinderpornografie bereiten den Ermittlern Kopfzerbrechen – die Zahl der Verurteilungen explodiert geradezu. Die Ursache liegt in den USA.

Eine Kommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch.
Die US-Nichtregierungsorganisation „National Center for Missing and Exploited Children hat einen Anstieg der Verdachtsfälle kinderpornografischen Inhalts mit Bezug zu Baden-Württemberg festgestellt. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa/Illustration

Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg sind zuletzt pro Jahr wegen des Besitzes, der Verbreitung oder des Erwerbs von Kinderpornografie verurteilt worden.

Die Zahl der Verurteilungen stieg im vergangenen Jahr um ganze 40 Prozent – von 382 im Jahr 2020 auf 535 Verurteilungen im Jahr 2021, wie die Deutsche Presse-Agentur in Stuttgart aus dem Justizministerium erfuhr. Bereits 2020 war die Zahl im Vergleich zu 2019 um 15 Prozent gestiegen.

Bei Kinderpornografie handelt es sich etwa um Abbildungen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs. Der Anstieg ist laut Justizministerium insbesondere auf die stetig zunehmende Zahl von Verdachtsmeldungen der US-Nichtregierungsorganisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC/auf Deutsch: Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) zurückzuführen.

Hinweise zu Kinderpornographie in Baden-Württemberg

Diese leitet tausendfach Hinweise zu Kinder- und Jugendpornografie mit Bezug nach Deutschland an die hiesigen Strafverfolgungsbehörden weiter. Baden-Württemberg betreffend gingen im Jahr 2019 804 Hinweise ein, im Jahr 2020 waren es bereits 1660, 2021 waren es 2825 Hinweise.

Der Deliktsbereich der Kinderpornografie wird die Justiz leider auch in Zukunft massiv fordern.
Marion Gentges, Justizministerin Baden-Württemberg

Ein Grund sind auch Gesetzesverschärfungen. Seit Juli 2021 etwa ist der Besitz, die Verbreitung und der Erwerb von Kinderpornografie gesetzlich ein Verbrechen. Einstellungen wegen Geringfügigkeit oder unter Auflagen und Weisungen sind damit nicht mehr möglich.

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