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Gesetz soll im März in Kraft treten

BaWü-Landtagsfraktionen einigen sich auf Gesetz für Lobbyregister

Das geplante Lobbyregister für den baden-württembergischen Landtag soll noch in diesem Jahr kommen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich die Fraktionsspitzen von Grünen, CDU, SPD und FDP geeinigt haben, wie Sprecher bestätigten.

Abgeordnete sitzen im Landtag von Baden-Württemberg.
Lobbyregister soll im März kommen: Das sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich die Fraktionsspitzen von Grünen, CDU, SPD und FDP im baden-württembergischen Landtag geeinigt haben. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Zuvor hatten die „Stuttgarter Nachrichten“ (Donnerstag) darüber berichtet. In dem Register sollen Organisationen und Verbände eingetragen werden, die ihre Interessen gegenüber dem Landtag, Fraktionen und Abgeordneten vertreten. Die Liste soll auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht werden.

Das Gesetz soll in der laufenden Legislaturperiode vom Landtag beschlossen werden und nach der Wahl im März dieses Jahres in Kraft treten. Im Südwesten hatten Grüne und CDU in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Einführung eines entsprechendes Registers zu prüfen. Baden-Württemberg wäre damit das erste Bundesland mit einem gesetzlich verankerten Lobbyregister. Andere Bundesländer haben eine solche Registrierung von Interessensverbänden in der Geschäftsordnung ihrer Parlamente geregelt.

Landesregierung soll Kenntlichmachung bei Gesetzentwürfen selbst regeln

Im Bundestag geriet das Vorhaben im vergangenen Jahr ins Stocken, weil SPD und CDU sich nicht einigen konnten. Strittig war unter anderem, ob das Register sich auch auf die Bundesregierung beziehen soll. Auch in Baden-Württemberg gab es Diskussionen zwischen den Fraktionen, wie weit die Registrierungspflicht reichen sollte. Nun ist in dem Gesetzentwurf laut „Stuttgarter Nachrichten“ vorgesehen, dass die Landesregierung selbst regeln soll, wie die Einbeziehung von Verbänden und Organisationen sowie Sachverständigen bei Gesetzentwürfen kenntlich gemacht wird.

Wir konnten uns überwiegend damit durchsetzen, die Ausnahmen von der Registrierungspflicht auf ein Minimum zu reduzieren.
Nicole Razavi, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU

Die CDU hatte sich gegen weitreichende Ausnahmen bei der Registrierung gestemmt. Diese gibt es zwar nun, aber nur für Organisationen mit verfassungsrechtlich garantierten Rechten wie etwa Kirchen. „Wir konnten uns überwiegend damit durchsetzen, die Ausnahmen von der Registrierungspflicht auf ein Minimum zu reduzieren; unser eigener Vorschlag war insofern weitgehender“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU, Nicole Razavi den „Stuttgarter Nachrichten“. Auf der anderen Seite sei wichtig, dass die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen noch ansprechbar seien, wie in dem Entwurf nun vorgesehen. „Dies war uns als CDU-Fraktion ein ganz zentraler Punkt“, sagte sie.

Der Grünen-Politiker Uli Sckerl sagte, er freue sich zugleich, dass deutschlandweit das modernste Gesetz für Transparenz in der Politik vorgelegt werde. „Zum ersten Mal wird es eine sogenannte ‘exekutive Fußspur’ geben, mit der die Landesregierung Rechenschaft ablegt, wer beim Zustandekommen eines Gesetzesentwurfs mitgewirkt hat.“

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