Die Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl in Laupheim im Kreis Biberach durch den unterlegenen CDU-Kandidaten Kevin Wiest ist ohne Erfolg geblieben. Das Regierungspräsidium Tübingen habe den Einspruch zurückgewiesen, teilte ein Sprecher der Behörde am Dienstag mit.
Nach Auffassung des Regierungspräsidiums ist nicht zu beanstanden, dass sich der Gemeindewahlausschuss gegen eine neue Auszählung entschieden hat. Für die Anordnung einer Neuauszählung gebe es keinen rechtlichen Grund. Zudem wurde aus Sicht der Behörde weder das Ergebnis falsch festgestellt, noch seien bei der Wahl wesentliche Vorschriften verletzt worden.
CDU-Kandidat kann noch klagen
Der SPD-Politiker Ingo Bergmann hatte die OB-Wahl am 24. April mit nur sieben Stimmen Vorsprung gewonnen. Daraufhin hatte der zweitplatzierte Bewerber Wiest bemängelt, es seien unter anderem gültige Stimmen als ungültig und ungültige Stimmen als gültig gewertet worden.
Beim Regierungspräsidium Tübingen hatte er deshalb beantragt, erneut auszuzählen oder die Wahl für ungültig zu erklären und eine Neuwahl in die Wege zu leiten. Dem CDU-Politiker bleibt nun eine Frist von einem Monat, um Klage gegen den Bescheid zu erheben.