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Weniger Quarantäne-Maßnahmen wegen Mund-Nasen-Schutz

Bei der Maskenpflicht gelten in den Schulen in Karlsruhe und im Land neue Regeln

Ob die Schüler nun eng befreundet sind oder weit auseinander saßen: Wenn nur einer sich mit dem Coronavirus infizierte, mussten alle Klassenkameraden zwei Wochen lang zuhause bleiben. Mit der Maskenpflicht gilt diese Faustregel nicht mehr.

Eine Schülerin einer Grundschulklasse legt ihren Mundschutz neben ihre Schulmappe.
Durch die Maskenpflicht sollen weniger Schüler in Quarantäne geschickt werden, sollte sich ein Klassenkamerad infizieren. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

So sehr manche Schüler und Eltern über die neue Maskenpflicht im Unterricht schimpfen: Im Ernstfall könnte das lästige Stück Stoff den Kindern einen wochenlangen Hausarrest ersparen. Denn, sobald ein Schüler positiv auf Covid-19 getestet wird, müssen nicht mehr automatisch alle Klassenkameraden in Quarantäne. „Für die Schulklassen, die Maske tragen, agieren wir jetzt anders“, erklärt Ulrich Wagner, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes Karlsruhe, im BNN-Gespräch. „Wir schicken sie nicht mehr direkt aus dem Unterricht in Quarantäne.“

Wir fragen: Wen triffst du privat? Mit wem hast du gespielt?
Ulrich Wagner, Arzt im Gesundheitsamt Karlsruhe

Bisher galt in der Regel: Wer mit einem Corona-Infizierten im selben Klassenzimmer saß, wurde als „Kontaktperson ersten Grades“ eingestuft – und musste 14 Tage lang unter strengen Auflagen zu Hause bleiben. So empfahl es auch das Robert Koch-Institut (RKI). Nun beleuchten die Experten des Gesundheitsamtes den Fall anders. „Wir klären ab, ob die Masken in der Klasse konsequent getragen werden“, sagt Wagner. „Wir fragen: Wen triffst du privat? Mit wem hast du gespielt – auch ohne Maske?“ Menschen, die mit dem Infizierten mindestens 15 Minuten lang nahen Kontakt von Gesicht zu Gesicht hatten (von „face to face“-Kontakt sprechen die Mediziner heute meist), müssen laut Faustregel in Quarantäne. Aber bei Klassenkameraden mit Mund-Nasen-Schutz geht man zunächst einmal davon aus, dass sie ausreichend vor Spucketröpfchen mit der Virusfracht geschützt waren. Wobei Wagner keinen generellen Freibrief verspricht.

Wenige Ansteckungen unter Schülern

„Vielleicht schickt man den direkten Sitznachbarn zum Test“, sagt der Mediziner. Und: „Bei besonders beengten Verhältnissen kann eine Quarantäne trotzdem für die ganze Klasse sinnvoll sein.“ Damit zitiert Wagner die neue Richtlinie des RKI. Keine Regel ohne Ausnahme – das gilt also weiterhin. Unterm Strich allerdings erwartet Amtsarzt Wagner eine deutliche Entlastung für Schulen und Elternhäuser.

„Wie viele Tausend Kinder sind schon in Quarantäne geschickt worden?“, fragt er rhetorisch. Allein im Zuständigkeitsbereich des Karlsruher Gesundheitsamts seien bereits über 40 Schulen betroffen. Doch selten hätten Corona-Infizierte ihre Schulkameraden angesteckt: „Wir hatten an Schulen relativ wenige Folgeerkrankungen.“

Umso heftiger fluchen manche Schüler, die noch vor Einführung der Maskenpflicht in den behördlich verhängten Hausarrest geschickt wurden. „Ich bin negativ getestet und durfte trotzdem keinen Schritt vor die Tür gehen“, sagt eine betroffene Berufsschülerin im BNN-Gespräch. „Und dabei hatte ich mit der Infizierten in meiner Klasse überhaupt keinen Kontakt und saß weit entfernt von ihr.“ Dennoch erhielt sie den Stempel „Kontaktperson ersten Grades“.

Zunächst hoffte die Berufsschülerin darauf, dass Gesundheitsamt und Ordnungsamt ihre 14-tägige Quarantäne verkürzen würden, sobald ihr negatives Testergebnis vorliegt – zumal eine Mail der Schule diese Erwartung weckte. Sie wurde enttäuscht. „Es gibt kein generelles Freitesten durch negative Tests“, sagt ein Sprecher des baden-württembergischen Sozialministeriums. Er und Wagner betonen, dass Kontaktpersonen vor allem aus einem Grund getestet werden: um Infizierte ohne Symptome zu entdecken – und eine weitere Verbreitung zu verhindern.

Unterschiedliche Einstufung irritiert

Die Vorstellung, dass man sich „freitesten“ lassen könne, ist dennoch weit verbreitet. Diese Irritation rühre wohl daher, dass es diese Regelung für Urlauber gab, meint Wagner. „Aber die Rückkehr aus einem Risikogebiet ist ein sehr unspezifisches.“ Irritiert war allerdings auch die Berufsschülerin aus dem Raum Karlsruhe, als sie erfuhr, dass eine Mitschülerin aus dem Nordbadischen nicht einen einzigen Tag lang in Quarantäne musste. Des Rätsels Lösung: „Sie wurde von ihrem Gesundheitsamt nur als Kontaktperson zweiten Grades eingestuft – obwohl sie mehr Kontakt zu der Infizierten hatte als ich. Verstanden hat das niemand in unserer Klasse.“ Für die Einzelfall-Abwägung ist letztlich immer das örtliche Gesundheitsamt zuständig.

Warum ein negativer Corona-Test nicht einen einzigen Tag Quarantäne-Verkürzung für Kontaktpersonen ersten Grades beschert? „Bei einem negativen Test besteht während der 14-tägigen Inkubationszeit weiterhin das Risiko, jederzeit positiv zu werden“, sagt der Sprecher von Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). Zugleich macht er Hoffnung. Er verweist auf die politische Diskussion darüber, ob statt 14 auch zehn Tage Quarantäne ausreichen: „Es geht dabei um die Frage, wie viel Restrisiko man bereit ist zu tragen.“ Die meisten Covid-Infizierten würden innerhalb von sieben bis zehn Tagen positiv getestet.



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