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Verwaltungsgerichtshof entscheidet

Beschwerde gegen höhere Parkgebühren: Freiburger scheitert

Der Verwaltungsgerichtshof hat aus Gründen der Umweltbelastung gegen einen Freiburger entschieden. Der Mann hatte sich dagegen gewehrt, stark erhöhte Anwohnerparkgebühren zu bezahlen.

Dicht an dicht parkende Autos im Zentrum von Berlin.
Die Anwohnerparkgebühren sind von jährlich 30 Euro auf 360 Euro angestiegen. (Symbolbild) Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Ein Freiburger muss nach einem Gerichtsbeschluss weiter erhöhte Anwohnerparkgebühren zahlen. Den Eilantrag des Stadtrates gegen die Neuregelung wies der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim nach eigenen Angaben von Dienstag zurück.

Anlass der Beschwerde waren die per Satzung der Stadt Ende vergangenen Jahres von jährlich 30 auf in der Regel 360 Euro erhöhten Gebühren für einen Anwohnerparkausweis.

Der Antragsteller parkt sein Auto nach Angaben des Gerichts regelmäßig auf öffentlichen Verkehrsflächen im Bewohnerparkgebiet. Er wirft der Stadt demnach vor, mit der neuen Gebührenbemessung in rechtswidriger Weise umwelt- und sozialpolitische Ziele zu verfolgen.

Preisanstieg soll CO2-Bilanz verbessern

Die Erhöhung der Gebühr um das Vielfache sei geeignet, die Benutzung eines Kraftfahrzeugs kostspieliger und damit im Vergleich zum öffentlichen Nahverkehr unattraktiv zu machen.

Die obersten Verwaltungsrichter in Baden-Württemberg betonten hingegen, die Gebührenregelung ziele in zulässiger Weise darauf ab, den innerstädtischen Verkehr und damit den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.

Überdies werde mit der Bewohnerparkgebühr der besondere Vorteil ausgeglichen, der den Bewohnern durch die Befreiung von den obligatorischen allgemeinen Parkgebühren und von Parkzeitbegrenzungen entstehe. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (2 S 809/22).

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