Skip to main content

Neues Hygienekonzept

Betrieb von Bordellen wieder erlaubt

Ab Montag haben Bordelle und Laufhäuser in Baden-Württemberg wieder geöffnet. Die Betriebe müssen dazu aber ein Hygienekonzept vorlegen und die Kontaktdaten der Kunden erheben.

Eine Prostituierte wartet auf ihrem Zimmer in einem Bordell auf Kundschaft.
Auslöser für die Änderung der Verordnung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim. Foto: Andreas Arnold/dpa/illustration

In Baden-Württemberg dürfen seit Montag Bordelle und Laufhäuser wieder öffnen. Die Corona-Verordnung der Landesregierung wurde entsprechend geändert und trat zum Start der neuen Woche in Kraft. Die Änderungen sind auf der Webseite des Landes einsehbar.

Die Verordnung erlaubt jedoch nur Eins-zu-eins-Prostitution. Zudem gelten ähnliche Vorgaben wie etwa auch für Gastronomiebetriebe. So ist in den Innenräumen eine Maske verpflichtend, die Betriebe müssen ein Hygienekonzept vorlegen und die Kontaktdaten der Kunden erheben.

Auslöser für die Änderung der Verordnung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim. Dieser hatte das generelle Sexverbot gekippt und es als außerordentlich schweren Eingriff in die Berufsfreiheit bezeichnet.

Seit Wochen haben sich Bordellbetreiber und Prostituierte in Baden-Württemberg beschwert, weil sie sich in der Corona-Krise im Vergleich zu anderen Bereichen benachteiligt sahen. Wie ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart sagte, ist die Corona-Verordnung aber nur bindend für Kommunen, die nicht per Allgemeinverfügung ein komplettes Prostitutionsverbot ausgesprochen hätten.

nach oben Zurück zum Seitenanfang