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Staatsanwaltschaft Rottweil revidiert

Corona-Ausbruch nach Wanderung mit 14 Leuten: Bisher keine Straftaten ermittelt

Entgegen anderslautender Berichte müssen die 14 Wanderer von Mühlheim an der Donau nicht mit einem strafrechtlichen Verfahren rechnen. Am 16. Januar war die Gruppe entgegen der geltenden Corona-Verordnung gemeinsam auf einem Wanderausflug und steckte sich dabei gegenseitig mit dem Covid19-Virus an. Laut Angaben lassen sich insgesamt 25 Infektionen auf die Tour zurückführen.

Mehrere Autos fahren am Ortsschild der Stadt Mühlheim an der Donau vorbei.
Mehrere Autos fahren am Ortsschild der Stadt Mühlheim an der Donau vorbei. Foto: Felix Kästle/dpa/Aktuell

Eine Gruppenwanderung, die in Baden-Württemberg für einen größeren Corona-Ausbruch gesorgt hat, wird für die 14 Teilnehmer voraussichtlich keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Man gehe davon aus, dass die Wanderer keine Straftaten begangen hätten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frank Grundke, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Vermutlich handele es sich um Ordnungswidrigkeiten. Die Staatsanwaltschaft sei in dem Fall bislang gar nicht eingeschaltet - entgegen anderslautenden Berichten.

Am 16. Januar war nach Angaben des zuständigen Landrats eine 14-köpfige Gruppe mit Teilnehmern aus zehn Haushalten gemeinsam auf eine Wanderung bei Mühlheim an der Donau aufgebrochen. Die Wanderer hätten anschließend noch gemeinsam in einer Hütte beisammengesessen.

25 Corona-Fälle ließen sich demnach schon Ende Januar auf den Ausflug zurückführen. Laut Mühlheims Bürgermeister hatten sich die Wanderer gegenseitig angesteckt und später andere infiziert. In Mühlheim lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Ende vergangener Woche bei fast 1000, sank aber seither wieder.

Lediglich Corona-Verordnungs-Verstöße

„Stand jetzt gibt es keine Hinweise auf eine Straftat“, sagte ein Sprecher der Polizei Konstanz. Man gehe bislang lediglich von Verstößen gegen die Corona-Verordnung und das Infektionsschutzgesetz aus. Jetzt gelte es zu klären, ob die Person oder die Personen, die bei der Wanderung bereits mit dem Coronavirus infiziert gewesen seien, von ihrer Infektion gewusst hätten.

Das wäre Voraussetzung für ein Körperverletzungsdelikt. Allerdings gehe die Polizei derzeit nicht davon aus. Die Ermittlungen zu dem Fall könnten sich hinziehen, sagte der Sprecher. Es müssten 14 Personen und weitere Zeugen befragt werden.

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