Skip to main content

Quarantänepflicht für Wiedereinreisende

Land schränkt Grenzverkehr für Touristen und Shopper ein

Für Wintersportler oder Shopper droht Quarantäne nach dem Grenzübertritt. Was ist künftig noch erlaubt?

Ein Beamter der Bundespolizei hält eine Kelle in seinen Händen.
Baden-Württemberg will mit einer Quarantänepflicht den kleinen Grenzverkehr für Wintersportler und Einkaufstouristen nach Frankreich und in die Schweiz deutlich beschränken. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa/Archiv

Baden-Württemberg will mit einer Quarantänepflicht den kleinen Grenzverkehr für Wintersportler und Einkaufstouristen nach Frankreich und in die Schweiz deutlich beschränken.

„Die Gefahr, dass durch Ein- und Rückreisen nach Baden-Württemberg zusätzliche Infektionsherde im Inland entstehen, soll eingeschränkt werden“, hieß es am Dienstag in Stuttgart aus Regierungskreisen.

Einkaufsfahrten nach Deutschland untersagt

Die Verschärfung der Einreise-Quarantäne-Verordnung führt dazu, dass zum Beispiel weder die Baden-Württemberger in der Schweiz Ski fahren noch die Schweizer im Supermarkt in Baden-Württemberg einkaufen können.

Hintergrund sei das Infektionsgeschehen im Südwesten und in den Grenzregionen. Zuerst hatte das „Badische Tagblatt“ über die Pläne berichtet.

Wie die Nachrichtenagentur dpa erfuhr, soll die Regelung weiterhin quarantänefreie Einreisen aus beruflichen, dienstlichen, geschäftlichen, schulischen, medizinischen oder familiär bedingten Gründen ermöglichen.

Aktuelle Corona-Infektionen im Elsass

Die aktualisierte Verordnung sollte an diesem Dienstag beschlossen und anschließend verkündet und in Kraft gesetzt werden. Baden-Württemberg vollzieht mit der Verschärfung der Einreise-Verordnung einen Schritt, den Bayern schon Ende November gegangen war.

nach oben Zurück zum Seitenanfang