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Schnell im dreistelligen Bereich

Bußgelder im Überblick: So viel kosten Verstöße gegen Corona-Regeln und Ausgangssperre

Wer gegen die vom Land beschlossenen Corona-Regeln verstößt landet beim Bußgeld schnell im dreistelligen Bereich. Hier ein Überblick über die wichtigsten Verstöße und deren Konsequenzen.

Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im ÖPNV können Bußgelder verhängt werden.
Sicher mit Mund-und Nasenschutz: Bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht im ÖPNV können Bußgelder bis zu 250 Euro verhängt werden. Foto: Oliver Berg/dpa

Seit Mittwoch gelten im Land Baden-Württemberg neue Corona-Regeln. Wer gegen diese verstößt, muss ein Bußgeld bezahlen. Die örtliche und städtische Ordnungsbehörde und nicht die Polizei ist für die Kontrolle und das Erheben der Bußgelder zuständig.

Die Strafzahlungen können je nach Schwere des Vergehens variieren. Die Höhe befindet sich in einem gesetzlichen Rahmen, der vom Land Baden-Württemberg festgelegt wurde. Laut Pressestelle der Stadt Karlsruhe hält sich das Ordnungsamt eins zu eins an diese Vorgaben. Hier ein kurzer Überblick:

Wer sich nicht an die Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 5 Uhr hält und außer Haus erwischt wird, muss 50 bis 500 Euro bezahlen. Wenn der Mindestabstand im öffentlichen Raum von 1,5 Metern nicht eingehalten wird, kann das ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 250 Euro pro Person nach sich ziehen. Wer den Mund-Nasen-Schutz in Bus und Bahn nicht ordnungsgemäß trägt wird mit 100 bis 250 Euro belangt. Das Nicht-Tragen des Mund- und Nasenschutzes in anderen Bereichen kostet von 50 bis 250 Euro.

Wer sich krank fühlt, soll zu Hause bleiben: Denn auch wer ein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt und trotzdem am Bus- und Bahnverkehr oder an Veranstaltungen teilnimmt, kann mit 100 bis 250 Euro vom Ordnungsamt belangt werden.

Bei Rücksichtlosigkeit und Wiederholungstätern steigt das Bußgeld

Auch Versammlungen sind untersagt: Wer sich mit Freunden im öffentlichen Raum versammelt, muss mit einem Bußgeld von 100 bis 500 Euro pro Person rechnen. Das Durchführen einer privaten Feier kann je nach Größe den Veranstalter 250 aber auch bis zu 10.000 Euro in extremen Fällen kosten.

Übersicht Bußgeld
Das ist der Bußgeldrahmen in Baden-Württemberg Foto: BNN/Flaticon

Alkoholkonsum im öffentlichen Raum kann den Täter von 50 bis 250 Euro kosten. Wer Alkohol verbotenerweise ausschenkt, kann mit einem Bußgeld von 100 bis 1000 Euro belastet werden. Außerdem gibt es kein Feuerwerk an diesem Silvester: Unerlaubtes Anzünden von Pyrotechnik wird in kleinen Fällen mit 100, in großen Fällen mit bis zu 1.000 Euro belastet. Wer auf eigene Faust einen Club oder eine Diskothek betreibt, muss mit einem Bußgeld von 2.500 bis 10.000 Euro rechnen.

Übersicht Bußgeld
Auch für diese Regelverstöße kann Bußgeld verlangt werden. Foto: BNN/Flaticon

Tipp

Der Post mit den Bußgeldübersichten ist auch auf dem BNN-Instagram-Account zu finden. Von dort aus kann man ihn speichern oder mit Freunden teilen.

Aus einem Schreiben des Landes geht hervor, dass das Bußgeld höher sein kann, wenn der Täter wiederholt oder mutwillig gehandelt hat, sich uneinsichtig und besonders rücksichtslos zeigt. Ob die Tat eine hohe Gefährdung der öffentlichen Gesundheit mit sich bringt, sei zudem zu berücksichtigen.

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