Die Corona-Pandemie hat den Einsatz gegen die Afrikanische Schweinepest erschwert. Seit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Ostdeutschland sind Jäger auch in Baden-Württemberg bemüht, die Wildschweinbestände in Schach zu halten, erzählt Erhard Jauch, Hauptgeschäftsführer des Landesjagdverbands.
Das Ministerium für Ländlichen Raum erlaubt „Bewegungsjagden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ unter Einhaltung der Hygieneauflagen im Lockdown. Die Jagd dient dem Kampf gegen die Tierseuche. Trotz der Ausgangssperre dürfen Jäger zwischen 20 und 5 Uhr einzeln unterwegs sein. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten nach Angaben des Ministeriums nicht, wenn ihr Einsatz der Tierseuchenprävention oder der Vermeidung von Wildschäden dient.
Virus ist für Menschen ungefährlich
Die Afrikanische Schweinepest kam von Afrika nach Europa. Betroffen waren lange Zeit Länder wie Polen, Bulgarien und Rumänien. Seit Herbst sind auch Fälle in Sachsen und Brandenburg aufgetreten.
Die Krankheit führt bei Wild- und Hausschweinen häufig nach kurzer Krankheit zum Tod. Es gibt keine Impfstoffe dagegen. Für Menschen ist das Virus aber ungefährlich. Sorge bereiten vor allem mögliche Handelsbeschränkungen für Schweinefleisch durch Drittländer.
Schwarzwild verursacht Schäden in Landwirtschaft
Die Schwarzwildbestände nehmen in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich zu. Das liege unter anderem am reichhaltigen Nahrungsangebot für Wildschweine, immer milder werdenden Wintern und daran, dass in Folge des Klimawandels Waldbäume immer früher Früchte bildeten. Damit nähmen aber auch die Schäden zu, die das sogenannte Schwarzwild in der Landwirtschaft und auf Streuobstwiesen anrichtet.
Mitt Blick auf die Schweinepest sei die Jagd auf Wildschweine und die Regulierung der Schwarzwildpopulation „wichtiger denn je“, hieß es. „Gleichzeitig stehen die Jäger zunehmend vor schwierigen Herausforderungen“, so Jauch Neben den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie besuchten viel mehr Menschen den Wald als sonst, was die Ausübung der Jagd ebenfalls erschwere. Wichtig sei, dass die Menschen auf den vorgegebenen Wegen blieben und die Tiere nicht in ihren Verstecken aufscheuchten, sagte Jauch vom Landesjagdverband.
Zwei weitere Effekte beschäftigt die Jäger in der letzten Zeit. Einerseits gab es im Herbst viele Eicheln und Bucheckern. „Das freut die Schweine natürlich saumäßig, die Jäger umso weniger“, sagte Jauch. Die Tiere kämen dann nicht zu Futterplätzen. „Da kannst du so viel Mais hinstreuen, wie du willst.“ Ab Dezember erleichterte dann der Schnee die Jagd. Durch den Kontrast erkannten die Jäger die dunkelbraunen Tiere besser.
Ministerium führt Projekt zu Saufängen ein
Das Ministerium initiiert zudem seit fast drei Jahren ein Projekt mit Saufängen. Dabei prüfen sie, wie man im Seuchenfall schnell, aber tierschutzgerecht viele Wildschweine fangen kann. Auf diese Weise seien schon Dutzende Tiere gesammelt und erlegt worden, heißt es in einer Antwort auf einen Antrag der AfD im Landtag. Aktuell gebe es aber keinen Anlass für einen landesweiten Einsatz.
Jagdrückgang seit dem Lockdown
Auf Drückjagden, bei denen Tiere gezielt aus dem Unterholz getrieben werden, verzichteten viele Jäger auf Grund der Pandemie, erzählt Jauch. Dabei nahmen vor Corona mehrere Jäger aus verschiedenen Revieren teil. Auch der logistische Aufwand für größere Jagden sei aufgrund der Hygienevorgaben gestiegen. Zudem fehle das „gesellige Element“, so Jauch.
„Aber der Jagdbetrieb war durchaus möglich“, sagte Jauch. Wie viele Wildschweine die Jäger im Südwesten in der laufenden Saison erlegt haben kann er noch nicht sagen. Die Zahlen stehen erst im Frühjahr fest. Im Jagdjahr 2019/20 erfasste die Wildforschungsstelle des Landes 74.683 Wildschweine, die erlegt wurden, bei Verkehrsunfällen verendeten oder tot gefunden wurden. Da ist ein Plus von 56 Prozent.
Für Wildschweine gilt darüber hinaus eine kürzere Schonzeit. Eine Ausnahme stellen dabei weibliche Tiere mit Nachwuchs. Sie startet nach derzeitiger Planung erst ab März, während sie für andere Tiere schon ab 16. Februar gilt.