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Hochschulen in Alarmstufe II

In Baden-Württemberg dürfen ab Montag nur noch Geimpfte und Genesene in den Hörsaal

An Hochschulen in Baden-Württemberg gelten strengere Corona-Vorgaben. Neben der Maskenpflicht in Innenräumen soll in der Alarmstufe II ab Montag auch die 2G-Regel umgesetzt werden.

Studenten sitzen in der Vorlesung.
Mit der neuen Corona-Verordnung für Hochschulen kommt nicht nur die Maskenpflicht: In der Alarmstufe II gilt die 2G-Regel. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

An den Hochschulen im Land gelten fortan strengere Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus. Von Donnerstag an gilt in Innenräumen der Hochschulen eine generelle Maskenpflicht, wie das Wissenschaftsministerium am Donnerstag mitteilte.

Sollte sich die Lage auf den Intensivstationen nicht bessern, gilt für Lehrveranstaltungen in der Alarmstufe II ab kommendem Montag zudem die sogenannte 2G-Regel – nur noch geimpfte oder genesene Studierende hätten dann Zutritt.

Ausnahmen gelten für Praxisveranstaltungen – etwa Laborpraktika, Prüfungen und Bibliotheken -, für die weiter auch ein negativer Test reicht.

Die Hochschulen seien angewiesen worden, die Kontrollen zur Einhaltung der Regeln auszuweiten und zu sanktionieren. Gab es bislang bei größeren Veranstaltungen nur Stichprobenkontrollen, muss nun jeder Student einen Nachweis zeigen.

Studienbetrieb in Baden-Württemberg in Präsenz

„Wir tun alles dafür, um den gerade erst zurückgewonnenen Präsenzstudienbetrieb für die Studierenden aufrechtzuerhalten“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne).

Die Ministerin rief dazu auf, sich an die verschärften Regeln zu halten. „Verstöße gegen die Regelungen sind keine Kavaliersdelikte.“

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