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Lage spitzt sich zu

Land weist Kliniken an, Intensivbetten für Covid-Patienten freizuhalten

1000 Corona-Intensivpatienten schon Ende nächster Woche? Angesichts einer sich zuspitzenden Lage werden Kliniken nun angewiesen, Intensivbetten für Covid-Patienten freizuhalten.

Ein Stethoskop hängt um den Hals eines Arztes einer internistischen Intensivstation.
Ein Stethoskop hängt um den Hals eines Arztes einer internistischen Intensivstation. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

Das Land Baden-Württemberg greift angesichts der dramatischen Corona-Lage durch, um die Zahl der Intensivbetten für Covid-19-Patienten kurzfristig zu erhöhen.

Die Regierung wies die Kliniken am Donnerstag an, mindestens 40 Prozent ihrer Plätze auf Intensivstationen für Covid-19-Fälle freizuhalten.

„Die Situation auf den Intensivstationen der baden-württembergischen Krankenhäuser spitzt sich in hohem Tempo weiter zu“, heißt es dem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart vorliegt.

1000 Corona-Intensivpatienten schon kommende Woche?

Nach Prognosen der Unikliniken Ulm und Freiburg könnten bis nächsten Donnerstag landesweit zwischen 750 und über 1000 Intensivbetten für Covid-19-Fälle gebraucht werden.

Derzeit sind 439 mit solchen Fällen belegt. Die Landesregierung hält die Belastungsgrenze schon bei 390 Intensivbetten für überschritten und hat deswegen die Alarmstufe ausgerufen, die vor allem Einschränkungen für Ungeimpfte vorsieht.

Trotz wiederholter Appelle hätten sich bisher manche Krankenhäuser nicht an die Bitte des Landes gehalten, 40 Prozent der Intensivplätze für Covid-19-Patienten vorzuhalten – auch aus wirtschaftlichen Gründen, hieß es nun. Deshalb müsse es nun die Anweisung geben.

Krankenhäuser bekommen Kosten für freigehaltene Intensivbetten erstattet

Diese ist mit der Zusage verbunden, dass die Kosten erstattet werden. Das Land geht von Kosten in Höhe von 20 bis 30 Millionen Euro in der Woche aus, setzt aber auf eine Übernahme durch den Bund.

Die Regierung fordert die Kliniken auf, andere Operationen im Zweifel zurückzustellen. Sie müssten in der Lage sein, „planbare Aufnahmen und Operationen bei Bedarf jederzeit so zu reduzieren“, dass kurzfristig ausreichend Kapazitäten für die Behandlung von Covid-19-Patienten auf Intensivstationen bereitstehen. „Dazu sind planbare Aufnahmen, soweit medizinisch vertretbar und erforderlich, auf unbestimmte Zeit zu verschieben und auszusetzen“, heißt es in der Allgemeinverfügung.

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