Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch ist dieser weitere Öffnungsschritt eigentlich erst für 4. März vorgesehen.
Die Verordnung werde in der kommenden Woche im Kabinett erneut angepasst, sagte eine Regierungssprecherin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.
„In Baden-Württemberg werden dann nicht mehr die Regelungen der Alarmstufe I, sondern die der angepassten Warnstufe gelten.“
Es werde damit ab Mittwoch oder Donnerstag (23./24.2.) weitere Lockerungen geben. „Das betrifft etwa die privaten Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungen, Messen, Gastronomie, Clubs und Diskotheken“, sagte die Sprecherin.