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Konzept nach den Osterferien

Neue Regeln der Landesregierung: Viel Kritik an Corona-Teststrategie für Schulen

Bald soll an Schulen mit Schnelltests nach Corona-Infektionen gesucht werden. Doch verpflichtend sind die Tests nur in Hochinzidenz-Gebieten. Das ärgert vor allem die Elternvertreter.

Flüssigkeit wird auf einen Selbsttest für das neuartige Coronavirus getröpfelt, fotografiert mit dem Etui eines Grundschülers.
Tests in der Schule sollen für mehr Sicherheit sorgen. Die neuen Regeln im Südwesten sind allerdings umstritten. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die neuen Regelungen der Landesregierung zu Corona-Tests in Bildungseinrichtungen haben ein gemischtes Echo hervorgerufen. Einige Interessensvertreter von am Schulleben Beteiligten begrüßten, dass vermehrt getestet werden soll. Andere äußerten sich enttäuscht, manche auch erzürnt über die Pläne.

Das Kultusministerium hatte am Mittwoch „Handreichungen“ zur überarbeiteten Teststrategie der Landesregierung veröffentlicht, jedoch klärt sie noch nicht alle Details.

Die Teststrategie sieht eine indirekte Testpflicht an Schulen vor. Der Regelung zufolge müssen sich ab 19. April alle Schüler, Lehrer oder sonstiges Personal an Schulen in Kreisen mit hohen Infektionszahlen (7-Tage-Inzidenz über 100) zweimal pro Woche testen, um Präsenzunterricht besuchen zu dürfen. Wer das nicht möchte, soll Fernunterricht bekommen, aber die Schule nicht betreten dürfen.

Lehrer dürfen Tests nicht verweigern

Die Tests will das Land zur Verfügung stellen. Lehrer sollen Tests nicht verweigern dürfen. „Das in den genannten Einrichtungen beschäftigte Personal ist verpflichtet, die entsprechenden Testangebote anzunehmen“, schreibt das Ministerium. Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, die der Pflicht nicht nachkämen, verletzten Dienstpflichten.

Wir fordern, dass dies von externem Personal geleistet wird.
Lehrerverband Verband Bildung und Erziehung

Ab 19. April soll, Stand jetzt und „unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens“, Wechselunterricht für alle Klassenstufen angeboten werden.

In der kommenden Woche (ab 12. April) sollen ausschließlich Abschlussklassen sowie Schüler in Sonderpädagogischen Einrichtungen (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung, Präsenzunterricht erhalten dürfen.

Für alle Schüler der Klassen 1 bis 7 soll lediglich eine Notbetreuung angeboten werden. Es gilt dann noch keine Testpflicht, jedoch soll es zweimal pro Woche freiwillige Testmöglichkeiten geben.

Lehrerverband lehnt Aufsichtspflicht ab

Der Lehrerverband Verband Bildung und Erziehung (VBE) begrüßte die Tests, lehnte es aber ab, sie, wie vorgesehen, unter Lehrer-Aufsicht durchführen zu lassen. „Wir fordern, dass dies von externem Personal geleistet wird.“

So dass Lehrer sich auf die Kernaufgabe, den Unterricht, konzentrieren können“, sagte VBE-Landeschef Gerhard Brand. Dokumentationsaufgaben und der Umgang mit positiven Tests müssen ebenfalls von externem Personal übernommen werden, betonte er.

Verärgert äußerte sich Michael Mittelstaedt, der Vorsitzende des Landeselternbeirats (LEB). Zwei Pflichttests pro Woche und auch nur in „Hotspots“ seien zu wenig. „Das bringt voraussichtlich nichts“, sagte er und sprach von „Organisationsversagen.“

Dass an Grundschulen die Schulleitungen entscheiden können, ob die Kinder zuhause getestet werden oder in der Schule, nannte Mittelsteadt „vollkommen unzureichend“, zumal noch nicht klar ist, wie Heim-Tests belegt werden. Mittelstaedt berichtete, den LEB erreichten „hunderte Mails“ von Eltern, die sich gegen Testung ihrer Kinder aussprächen.

LEB fordert Ausrüstung für Klassenzimmer

Der LEB hatte zuletzt tägliche verpflichtende Tests als Zugangsvoraussetzung zu Präsenzunterricht gefordert. Zudem müssten Klassenzimmer nach Willen der Elternvertreter mit Raumluftreinigern und Plexiglaswänden ausgerüstet werden. „Das würde Sicherheit schaffen“, sagte Mittelstaedt. Unter solchen Voraussetzungen könne auch auf Masken im Unterricht verzichtet werden.

Dass es erst ab Inzidenz 100 die ,indirekte Testpflicht’ geben soll, halten wir für zu spät.
Ralf Scholl, Landes-Vorsitzender des Philologenverbands

Auch Ralf Scholl, Landes-Vorsitzender des Philologenverbands, kritisierte die Inzidenz-Schwelle für Pflicht-Tests: „Dass es erst ab Inzidenz 100 die ,indirekte Testpflicht’ geben soll, halten wir für zu spät.“

Es wäre sinnvoll, dies ab Inzidenz 50 durchzusetzen“, erklärte er und verwies auf Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, denen zufolge bei einer Inzidenz über 100 kein Präsenzunterricht mehr stattfinden solle.

Diese Haltung vertritt auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: „Die GEW setzt sich weiterhin dafür ein, ab einer Inzidenz von 50 alle Schulen nur im Wechselunterricht zu öffnen und ab einer Inzidenz ab 100 auf Fernunterricht und Notbetrieb umzustellen“, teilte Geschäftsführer Mathias Schneider mit.

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