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Wann entscheidet die Landesregierung?

Corona-Regeln in Baden-Württemberg: So geht es jetzt weiter

Bisher sieht es so aus, als ob am kommenden Sonntag auch im Südwesten die Masken und die Zugangsbeschränkungen fallen. Doch das Land macht im Bund Druck, um eine Verlängerung der Schutzmaßnahmen zu erreichen.

ARCHIV - 22.03.2021, Bayern, Nürnberg: Eine FFP2-Maske. Ein Arzt aus Niederbayern soll im vergangenen Jahr Patienten falsche Atteste ausgestellt haben, die diese aus angeblich medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreiten. (zu dpa "Falsche Masken-Atteste ausgestellt? - Arzt in Passau angeklagt") Foto: Daniel Karmann/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Fallen in Baden-Württemberg ab dem 2. April die Maskenpflicht und Corona-Beschränkungen? Eine endgültige Entscheidung gibt es noch nicht. Foto: Daniel Karmann/dpa

Die grün-schwarze Koalition im Südwesten will für ihre Entscheidung über das Corona-Management nach dem 2. April das Ergebnis der Gesundheitsministerkonferenz abwarten. Die Schalte der Gesundheitsminister von Bund und Ländern ist für den heutigen Montag, 14 Uhr angesetzt, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will um 15.30 Uhr die Öffentlichkeit informieren.

Am Dienstagmorgen beraten dann die Spitzen von Grünen und CDU im Koalitionsausschuss über den weiteren Umgang mit der Pandemie, dann soll das Kabinett entscheiden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus der Koalition. Im Kern geht es um die Frage, ob das Land angesichts der hohen Inzidenz auch nach dem 2. April noch Schutzmaßnahmen verhängen kann.

Man sei sich in der Koalition einig, dass die im Bundesgesetz vorgesehene Hotspot-Regelung rechtlich nicht umsetzbar sei, hieß es am Montag aus Koalitionskreisen. Eine rechtliche Prüfung des Sozialministeriums hatte zuvor ergeben, dass eine regionale Hotspot-Regelung nicht infrage komme. Die Voraussetzungen, die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes formuliert werden, würden im Südwesten nicht erfüllt.

Hohe Klinikdichte in Baden-Württemberg verhindert wohl Corona-Hotspot-Regel

Anders als etwa in Mecklenburg-Vorpommern, wo diese Regelung nach dem 2. April greifen soll, sei die Klinikdichte im Südwesten viel höher. Das heißt, für den Fall einer Überlastung der Krankenhäuser in einem Stadt- oder Landkreis könnten Patienten relativ problemlos in Nachbarkreise verlegt werden.

Hintergrund für die Diskussion ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, welche die Ampel-Koalition im Bund unter offenem Protest der Länder vor kurzem in Kraft gesetzt hatte. Bis zum 2. April können alle Länder noch eine Übergangsfrist nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Danach fallen auch im Südwesten nach bisherigem Stand so gut wie alle Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen weg.

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