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Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Bei privaten Kontakten wird die Notbremse gelockert: Das gilt ab Montag

Mitfahrer im Auto müssen ab Montag eine Maske tragen. Das ist alles, was von der geplanten Verschärfung der Corona-Regeln übrig bleibt. In Baden-Württemberg wird sogar die Notbremse etwas gelockert.

Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, mit Mundschutz.
Zur Verwunderung vieler hat das Land Baden-Württemberg die Kontaktbeschränkungen in Hotspots sogar etwas gelockert. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

„Die Corona-Zahlen rasen förmlich hoch“, hat Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Wochenende noch eindringlich gewarnt.

Gleichzeitig veröffentlichte sein Staatsministerium am Sonntag die neueste Corona-Verordnung, die zur Verwunderung vieler, gar nicht strenger geworden ist.

Im Gegenteil: Im privaten Bereich ist sie sogar etwas gelockert worden. Wie sieht die neue Verordnung im Einzelnen vor? Ein Überblick:

Corona-Regeln in Baden-Württemberg: Was jetzt wichtig ist

Private Treffen mit fünf Personen

Treffen von zwei Haushalten mit bis zu fünf Personen sind von diesem Montag an auch in Gegenden mit mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner pro Woche erlaubt. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit. Eigentlich sieht die Notbremse vor, dass sich in Hotspot-Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 nur ein Haushalt mit einer zusätzlichen Person treffen darf. Baden-Württemberg geht hier einen Sonderweg. Zuletzt hatte es geheißen, die Lockerung sei nur eine Sonderregelung für die Osterfeiertage.

Maskenpflicht mit Fremden im Auto

Von den bei den Bund-Länder-Gesprächen in der vergangenen Woche angedachten Verschärfungen bleibt zunächst nur diese eine Regelung wirklich übrig: die Maskenpflicht für Mitfahrende im Auto. Demnach müssen künftig Menschen, die bei anderen im Auto mitfahren, eine medizinische Maske tragen - solange sie nicht zu einem Haushalt gehören. Paare, die nicht zusammenleben, gelten aber als ein Haushalt.

Buchhandlungen müssen wieder schließen

Mit dem Bummel durch die Lieblingsbuchhandlung ist unabhängig von der Inzidenz nun auch Schluss: Der Buchhandel gehört laut der neuesten Verordnung nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden „Click&Collect“- beziehungsweise die „Click&Meet“-Regelungen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.

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Buchläden gehören nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Frank Rumpenhorstdpa

Inzidenz unter 50: Bibliotheken dürfen öffnen

In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.

Schnelltests nur durch Profis

In der neuesten Verordnung ist auch die Definition von Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um gewisse Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können, festgeschrieben. Demnach gilt: Soweit ein negativer COVID-19-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser durch geschulte Dritte durchgeführt und ausgewertet werden oder unter Aufsicht eines geschulten Drittens durchgeführt und ausgewertet werden.

Apps erlauben Kontaktnachverfolgung

Die Kontaktnachverfolgung mittels einer App wird nun möglich sein. Die Daten dürfen laut der neuesten Verordnung Ende-zu-Ende-verschlüsselt werden, solange das zuständige Gesundheitsamt die Daten im Falle einer Freigabe in einer lesbaren Form erhält.

Ab 100 wird die Notbremse gezogen

Zusätzlich zu den Änderungen weist die Landesregierung Landräte und örtliche Gesundheitsämter an, die Regelungen der „Notbremse“ umzusetzen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz mehrere Tage hintereinander über 100 liegt. Dazu gehören die Ausgangssperren am Abend, die dann wieder in Kraft treten und die Schließung von Geschäften und Museen.

Tübinger Modell wird fortgesetzt

„Der Modellversuch in der Stadt Tübingen wird zunächst bis zum 18. April fortgesetzt“, heißt es in der Verordnung. Das Land plant zudem, dort wo es möglich ist, weitere Modellversuche umzusetzen, etwa im Kulturbereich.

Inzidenzwert in Baden-Württemberg steigt weiter

Kretschmann, der derzeit auch noch Gespräche über eine neue Koalition führt, hatte am Samstag gesagt: „Die Zahlen steigen und mir brennt der Kittel.“ Die landesweite Inzidenz steigt und steigt und liegt mittlerweile bei etwa 120. Der Grüne betonte zudem, es würden keine Verzögerungen bei der Notbremse mehr zugelassen. „Das wird strikt durchgesetzt. Da gibt es kein Vertun mehr“, sagte er der Deutschen Presseagentur.

In der Regierung wächst dem Vernehmen nach der Ärger über Stadt- und Landkreise, die die Notbremse zunächst nicht konsequent anwenden, obwohl sie den Grenzwert schon mehr als drei Tage lang überschritten haben.

Zum Beispiel hatte Stuttgart erklärt, erst die neue Corona-Verordnung abwarten und frühestens am Dienstag die Notbremse ziehen zu wollen. Die Landeshauptstadt liegt seit Mittwoch über der Inzidenz von 100. Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Alexis von Komorowski, entgegnete: „Die Landesregierung hat es in der Hand, durch bessere Regelungen in der Corona-Verordnung die Unsicherheiten bei der Umsetzung der Notbremse zu beseitigen.“

Sieben-Tage-Inzidenz in Karlsruhe stabil – Pforzheim am niedrigsten

Im weiteren Großraum Karlsruhe fallen bei Betrachtung der Statistik drei Daten auf: Karlsruhe-Stadt liegt weiterhin stabil unter dem Inzidenzwert von 100. Dieser war noch vor einer Woche überschritten. Der Landkreis Rastatt, der vor einigen Tagen erst einen Wert von über 200 verzeichnete, ist nun wieder unter 150 angekommen.

Und der Stadtkreis Pforzheim - vor wenigen Monaten ein echter Hotspot mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 300 - nähert sich langsam dem Wert von 50 an. Mit aktuell 69,1 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner verzeichnet die Goldstadt den landesweit niedrigsten Wert.

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