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Corona-Pandemie

Corona-Regeln: Keine Einigung zu bundesweiten Obergrenzen

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, soll privat nur noch im kleinen Rahmen gefeiert werden. Eine eindeutige, gemeinsame Regelung gibt es aber wohl nicht.

Bundeskanzlerin Angela Merkel trifft sich mit den Ministerpräsidenten der Länder.
Bundeskanzlerin Angela Merkel trifft sich mit den Ministerpräsidenten der Länder. Foto: Michael Kappeler/dpa-pool/dpa

Von Christian Grimm mit Material von dpa

Bund und Länder haben sich bei den umstrittenen Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmerzahlen einigen können. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus der Beratungsrunde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten. Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar seien.

In einer ersten Beschlussvorlage für die Videokonferenz hatte es noch geheißen, dass drinnen nur noch 25 Leute zusammenkommen sollen, während im Freien 50 Leute feiern dürfen. „Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können“, heißt es in dem Papier, das unserer Redaktion vorliegt und an dem im Laufe des Tages möglicherweise noch Details geändert werden.

Ausnahmen könnte es demnach in Regionen geben, in denen in den letzten sieben Tagen weniger als 15 Neuinfektionen registriert wurden. Merkel schaltete sich am Vormittag mit den Ministerpräsidenten zusammen. Gegen 16.30 Uhr wurde dann verkündet, dass es keine Einigung für bundesweite Obergrenzen gibt.

Den Partien der ersten und zweiten Bundesliga drohen weiter Begegnungen vor leeren Rängen. Das Thema ist in der Bundesregierung allerdings umstritten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, wieder Zuschauer in die Stadien zu lassen, wenn das Hygienekonzept schlüssig ist. Die Deutsche Fußballliga hatte am Mittwoch ein Konzept für Abstand und Infektionsschutz in den Arenen vorgestellt.

Merkel und die Ministerpräsidenten werden außerdem darüber beraten, wie es mit den Corona-Tests und Sanktionen bei Verstößen gegen Maskenpflicht und Quarantäne weitergeht. Bundesweit soll mindestens ein Bußgeld von 50 Euro für Maskenmuffel fällig werden. Bayern hatte angekündigt, mindestens eine Strafe von 250 Euro zu verhängen.

Bei der Teststrategie deutet sich an, dass die kostenlosen Massenproben bei Urlaubsheimkehrern mit dem Ende der Sommerferien auslaufen sollen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)hatte dafür plädiert, weil die Labore bei der Auswertung an ihre Grenzen stoßen. Allerdings hatte die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) bereits erklärt, dass Bayern weiter an Autobahnen und Flughäfen testen will.

Anders ist die Lage bei Besuchen in Risikogebieten. Die Heimkehrer sollen sich weiter einem Corona-Testunterziehen müssen, wenn die Kompromisslinie aus der Vorlage hält. Einigkeit zwischen Bund und Ländern besteht darüber, dass der Staat die Einhaltung der Quarantäne strenger überwachen will. „Die Länder werden dafür Sorge tragen, dass die Kontrolldichte der Überwachung der Quarantänepflichten vor Ort deutlich erhöht und bei Pflichtverstößen Bußgelder verhängt werden“, heißt es.

Die Selbstisolation durch einen Corona-Test abzukürzen, soll darüber hinaus schwerer werden. Das Papier sieht vor, dass ab dem ersten Oktober Urlauber die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können. Damit soll sichergestellt werden, dass Infektionen, die sich die Reisenden kurz vor dem Ende der Ferien eingefangen haben, auch wirklich erkannt werden können.

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