Baden-Württemberg lockert seine Corona-Regeln für Großveranstaltungen. Im Fußballstadion sind in der normalen Alarmstufe wieder bis zu 6000 Zuschauer zugelassen, wenn der Veranstalter die 2G-plus-Regel anwendet, erklärte Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch im Landtag in Stuttgart.
Das heißt, die Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Wenn die Veranstalter mit der 2G-Regel arbeiten wollen, gilt eine Obergrenze von 3000 Zuschauern.
Clubs und Discotheken müssen aber auch in der normalen Alarmstufe geschlossen bleiben. „Wir gehen an dieser Stelle auf Nummer sicher“, sagte Kretschmann. Eigentlich hätte bei einer Rückkehr in die Alarmstufe die 2G-Regel gegolten. Das heißt, Geimpfte und Genesene hätten dann in Clubs und Discos gehen können. Mit der neuen Corona-Verordnung, die Ende der Woche in Kraft treten soll, bleiben auch Messe-Veranstaltungen untersagt.
Bei Kulturveranstaltungen wie Konzerten sind in geschlossenen Räumen 3000 Besucher zugelassen – unter der Bedingung, dass 2G plus am Eingang angewendet wird. Bei 2G ist die Obergrenze 1500. Für alle Veranstaltungen gelte, dass höchstens die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft werden dürfe. Das gilt auch für Fastnachtsfeste. „Umzüge im Freien müssen wir leider untersagen“, sagte Kretschmann.
Hintergrund ist, dass die Regierung aus Grünen und CDU das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt hatte sie wegen Omikron die Alarmstufe II eingefroren. Der Verwaltungsgerichtshof hält dieses Vorgehen aber für rechtswidrig.
Im Einzelhandel soll künftig 3G statt 2G gelten, damit haben auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Test wieder Zugang zu Geschäften. In der Gastronomie wird etwas gelockert. In der Alarmstufe gilt in Innenräumen wieder 2G. Bisher mussten Geimpfte und Genesene noch einen Test vorweisen (2G plus).
Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte aufgehoben
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte werden von Freitag an aufgehoben. Da dann wieder die normale Alarmstufe gelte, fielen die Sperren zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens weg, sagte ein Regierungssprecher.
Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, durften bisher in der Alarmstufe II nur aus zwingenden Gründen nachts das Haus verlassen. Die Ausgangsbeschränkung galt in Kreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mindestens 500. Dieser Grenzwert ist in allen 44 Kreisen im Land überschritten.