Skip to main content

Bändchen, Zäune, Maskenpflicht

2G oder 3G: Welche Corona-Regelungen gelten für Weihnachtsmärkte in der Region?

Für Besucher von Weihnachtsmärkten sollen dieses Jahr unterschiedliche Regeln gelten, je nach Pandemie-Lage und nachgewiesenen Tests oder Immunität. Auf die Veranstalter kommt damit ein Mehraufwand an Organisation und Kontrollen zu.

Besucher stehen auf dem Weihnachtsmarkt in Ettlingen, dem Sternlesmarkt, vor den Ständen und der Glühwein-Pyramide.
Der Weihnachtsmarkt Ettlingen soll 2021 wieder in gewohntem Maße stattfinden. Die Besucher müssen sich aber an Corona-Regeln halten. Foto: Werner Bentz

In den Supermärkten mehren sich wieder die Stände mit Lebkuchen und Adventskalendern. Der Anblick der Leckereien dürfte bei manchen die Vorfreude auf den geselligen Trubel in der Vorweihnachtszeit wecken.

Im vergangenen Jahr fielen wegen der Pandemie vielerorts die Weihnachtsmärkte aus, diesmal sieht es für Fans von geschnitzten Engeln, Glühwein, Karussells und gebrannten Mandeln viel besser aus: Die Märkte sollen stattfinden, allerdings unter bestimmten Regeln. Wie sehen die aus?

Das Land Baden-Württemberg will unbedingt verhindern, dass Massenaufläufe auf den Weihnachtsmärkten zu sogenannten Superspreader-Ereignissen werden. Deshalb gilt an den Marktständen, die Speisen und Getränke anbieten, bei vergleichsweise entspannter Pandemie-Lage (Normalstufe und Warnstufe) die 3G-Regel: Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein, wobei Antigen- und PCR-Testergebnisse anerkannt werden.

Bei höheren Infektionszahlen (Alarmstufe) gilt 2G, die Tests helfen also nicht weiter.

Unterschiedliche Regeln für Art der Weihnachtsmarkt-Stände

Die Alarmstufe wird ausgerufen, sobald die Anzahl der stationär behandelten Covid-19-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Wert 12 erreicht oder ab 390 solcher Patienten auf den Intensivstationen.

Bislang galt in Baden-Württemberg die Normalstufe. Das Land könnte jedoch bereits an diesem Freitag die Warnstufe erreichen, die ab 250 Corona-Intensivpatienten greift.

Auf den Marktständen, die nur Waren oder abgepackte Lebensmittel nicht zum sofortigen Verzehr anbieten, gelten allerdings andere Regeln: Dort sollen keinerlei Nachweise erforderlich sein. Beim gemischten Verkauf müssen Anbieter und Besucher die obere Regelung befolgen.

Damit eröffnet die aktuelle Corona-Verordnung des Landes den Städten und Gemeinden die Möglichkeit zur Zweiteilung ihrer Weihnachtsmärkte: in Bereiche mit Zugangskontrollen und in frei zugängliche Bereiche.

Bändchen und Zäune als Optionen zur Umsetzung der Corona-Regeln auf Weihnachtsmärkten

Wo Märkte nicht auf umzäunten Flächen abgehalten werden können (etwa in den Fußgängerzonen), könnten die Betreiber an hungrige und durstige Besucher nach dem 3G/2G-Check zum Beispiel farbige Bändchen austeilen, die sichtbar am Handgelenk getragen werden sollen.

Da auf den Weihnachtsmärkten der Abstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, gilt hier grundsätzlich die Maskenpflicht, außer beim Konsum von Lebensmitteln.

Die geplante Rückkehr der weihnachtlichen Normalität wird von den Festplanern in der Region begrüßt. Viele von ihnen sind vorsichtig optimistisch, sämtliche Anforderungen erfüllen zu können.

Das gab zum Beispiel die Karlsruhe Marketing und Event GmbH (KME) bekannt, die in knapp vier Wochen den Christkindlesmarkt auf drei Plätzen in der City starten will. Nach Angaben der Stadt Karlsruhe wird es dort neben dem frei zugänglichen Waren- und Kunsthandwerker-Markt noch einen umzäunten Bereich geben, an deren Eingängen die Menschen kontrolliert werden sollen. Alle Infos zum Weihnachtsmarkt Karlsruhe gibt es in der Übersicht.

Unterschiedliche Konzepte in der Region

Der Goldene Weihnachtsmarkt Pforzheim soll unter der 3G-Regel stattfinden, wobei kontrollierte Besucher einen Stempel auf das Handgelenk erhalten werden. Diese seien unter anderem an den Imbiss- und Ausschankbetrieben und an den Infoständen erhältlich, teilt die Stadt Pforzheim mit.

Um zu vermeiden, dass Besucher ohne den 3G-Status diese Regelungen umgehen, sollen an den Ständen jeweils nur ein Getränk oder einer Speise an eine Person abgegeben werden. Eine Trennung des Marktes wird es in Pforzheim nicht geben.

Beim Weihnachtsmarkt Ettlingen, dem Sternlesmarkt, plant die Stadt auch keinen abgezäunten Bereich. Sie will an den Ständen zum Verweilen die Besucher überprüfen lassen. Sie werden Bändchen aus Papier oder Stoff (für wiederholten Zutritt) bekommen.

In der Stadt Gaggenau wird es einen abgetrennten, umzäunten Bereich mit Getränke- und Imbissständen geben. Die Gäste des Weihnachtsmarktes sollen am Eingang kontrolliert werden, Bändchen seien nicht vorgesehen, heißt es bei der Stadtverwaltung. Der Rest des Marktes soll frei zugänglich sein.

Die Stadt Bruchsal will sich erst Mitte November dazu äußern, wie genau die Corona-Verordnung auf den Weihnachtsmärkten umgesetzt wird. Dagegen ist es zum Beispiel bei dem mittelalterlichen Weihnachtsmarkt an der Durlacher Karlsburg noch nicht klar, ob er unter den Corona-Bestimmungen überhaupt abgehalten werden kann.

nach oben Zurück zum Seitenanfang