Wie das Wirtschaftsministerium am Donnerstag in Stuttgart mitteilte, wurde die Frist bis zum 16. Januar verlängert. Die reguläre Frist lief an diesem Sonntag (19. Dezember) aus.
Mehrere Medien hatten zuvor berichtet, dass die Rückmeldung bei der landeseigenen L-Bank zu Unmut bei Betroffenen geführt habe. Die Staatsbank schrieb seit Oktober Kleinunternehmen und andere Empfänger an, die zu Beginn der Pandemie im vergangenen Jahr Hilfe erhalten hatten.
„Weiterhin gilt, dass die Soforthilfe Corona grundsätzlich nicht zurückzubezahlen ist“, berichtete das Ministerium. Das gelte aber nur, falls die Angaben damals richtig und vollständig gewesen seien.
Falls der Liquiditätsengpass geringer gewesen sei als zunächst angegeben, müsse ein Rückzahlungsbedarf mitgeteilt werden. Mögliche Bescheide für Rückzahlungen sollten erst vom März an verschickt werden, schrieb das Ministerium.
Mit der Soforthilfe wurden demnach Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die sich im Frühjahr vergangenen Jahres infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden und massive Liquiditätsengpässe hatten.